Vertreterversammlung der AKNW: „Ihr Berufsstand ist gefordert!“

Corona und die Auswirkungen: Nicht nur die äußeren Bedingungen für die Tagung der 67. Vertreterversammlung (VVS) der Architektenkammer NRW waren durch die Pandemie bestimmt. Auch inhaltlich zog sich die Frage, welche Folgen Corona für die Branche zeitigt und welche Chancen daraus auch abgeleitet werden können, durch viele Statements und Impulse der Debat-ten des nordrhein-westfälischen Architektenparlaments am 31. Oktober in der Halle Münsterland. Als Gastredner machte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper gleich zu Beginn deutlich, dass es richtig war, dass das nordrhein-westfälische Architektenparlament unter umfassender Berücksichtigung der Coronaschutzauflagen des Landes zu seiner verpflichtenden Jahrestagung zusammentrat: „Die Architektinnen und Architekten gestalten unser Land. Gerade in diesen Zeiten ist Ihr Berufsstand besonders wichtig und gefordert!

31. Oktober 2020von Christof Rose

Der nordrhein-westfälische Finanzminister kündigte an, dass die „Baupolitischen Ziele des Landes NRW“, die aus dem Jahr 2002 datieren, im kommenden Jahr in überarbeiteter Form in Kraft treten sollen. Auch die Novellierungen der Landesbauordnung und des nordrhein-westfälischen Baukammerngesetzes seien bereits für das Frühjahr 2021 avisiert, so Dr. Thomas Wilk vom NRW-Bauministerium. Ankündigungen, die der Präsident der AKNW, Ernst Uhing, dankend aufnahm. „Sie sind mit guten Nachrichten nach Münster gekommen!“

„Wir werden im kommenden Jahr wichtige Bausteine zur Förderung der Baukultur in NRW umsetzen“, versprach Minister Lienenkämper, der auch für den „Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW“ zuständig ist, den anwesenden 151 Delegierten der NRW-Architektenschaft. Dazu gehöre die Wiedereinführung einer festen Quote für „Kunst und Bau“-Projekte: „Wir wollen bei allen Bauten des Landes, die über 15 Millionen Euro liegen, die Eignung für ‚Kunst-und-Bau-Projekte‘ verpflichtend prüfen.“

Auch im Bereich der Vergabe evaluiere das Land Konzepte, wie schnellere Vergabe möglich sein kann - ohne Abstriche an der Qualität. Als Finanzminister könne er feststellen, dass die Bauwirtschaft gegenwärtig noch stabil sei; „allerdings nehme ich auch die Sorge vor der Entwicklung in den kommenden Monaten wahr“, so Lienenkämper. Das Land werde aber weiter in Unterhaltung und Ausbau der Infrastruktur investieren. „Für den Wohnungsbau werden wir im kommenden Jahr erneut 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.“

Novellen BauO und BauKaG

Dr. Thomas Wilk, Abteilungsleiter „Bauen“ im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, ergänzte in seinem Grußwort vor der 67. VVS, dass die Novellierung der Landesbauordnung NRW sowie auch des Baukammerngesetzes NRW in der ersten Jahreshälfte 2021 umgesetzt werden könnten. „Ich darf Ihnen versichern, dass viele der konstruktiven Anregungen und Wünsche der Architektenkammer NRW in den Novellierungs-Entwürfen berücksichtigt worden sind“, unterstrich Dr. Wilk.

Die 151 Delegierten der 67. Vertreterversammlung, des „Architektenparlaments NRW“, die nach Münster hatten kommen können, tagen unter Einhaltung strenger Corona-Schutzauflagen in der Halle Münsterland. Beraten wurden im Verlauf auch zahlreiche berufspolitische Anträge.

„Disruption“ in der Stadtentwicklung

Wie ein roter Faden zogen sich die aktuellen, langfristig wirksamen Wandlungsprozesse in der Stadtentwicklung durch die Tagung der 67. VVS in Münster. „Wir haben nicht nur eine neue Entwicklung, sondern eine Disruption, mit der wir uns dringend intensiv befassen müssen“, erläuterte Prof. Rolf-Egon Westerheide einen Antrag zur Gründung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zu dieser Thematik, der einstimmig beschlossen wurde. In einem Impulsvortrag stellte der Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer NRW, Markus Lehrmann, Gedanken zur Entwicklung der „Post-Corona-City“ vor. Die Durchdringung der Arbeitswelt durch Home-Office, das Wegbrechen des Einzelhandels in den Innenstädten und ein generell stark digital geprägtes Freizeitverhalten führten zu einem fundamentalen Wandel des Urbanen. „Es überlagern sich zwei Megatrends: Klimawandel und Post-Pandemie“, fasste der Raumplaner Lehrmann die aktuellen Diskussionen der Branche zusammen. Das Architektenparlament stimmte der Analyse ebenso zu wie der abschließenden Forderung: „Stadtentwicklung muss überall Chefsache werden und durch Fachleute unserer Fachrichtungen gewährleistet werden!“

Die Vertreterversammlung beschloss, dass die neue Arbeitsgruppe nicht nur eine Gesamtstrategie für eine klimaverträgliche und außenbereichsschonende Stadtentwicklung entwickeln möge, sondern auch öffentlichkeitswirksame Formate, die weitere Debatten zu diesem Themenkomplex anregen sollen. Ein weitergehender Antrag, der ebenfalls einstimmig gutgeheißen wurde, sieht vor, dass sich die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen künftig noch intensiver mit architekturtheoretischen, baukulturellen und sozialen Themen befassen wird, die über die notwendige aktuelle Berufspolitik hinausreichen. Ggf. soll auch die Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW entsprechend ergänzt werden.

HOAI, Resolution „Vergabe“

Einstimmig appellierte die Vertreterversammlung der größten deutschen Architektenkammer an die zuständigen Politiker in Bund und Ländern, bei der anstehenden Novellierung der HOAI die Formulierung „angemessene Honorare“ in den Wortlaut des § 1 HOAI-E aufzunehmen.

An die Kommunen des Landes richteten die Delegierten eine Resolution zur Vergabepraxis. Gefordert wird, zu mittelstandsverträglichen Vergaben unter Wahrung des Prinzips der Trennung von Planen und Bauen zurückzukehren. „Der Trend ist unverkennbar, dass immer mehr Generalunternehmer- oder gar Totalunternehmervergaben durchgeführt werden“, so der Tenor der Diskussion im Architektenparlament. Besonders deutlich sei diese Entwicklung im Schulbau. Um diesen Trend umzukehren, sei es vor allem notwendig, die Bauverwaltungen wieder personell so auszustatten, dass auch komplexere kommunale Bauprojekte wieder durch die Ämter qualifiziert begleitet werden können.

Chancen der Digitalisierung

In seinem Jahresbericht erläuterte Kammerpräsident Ernst Uhing die besonderen Umstände, unter denen die AKNW im Jahr 2020 die Arbeit unter CoronaBedingungen effizient und auch innovativ fortgeführt habe. Neue Kommunikationsformate wie die digitalen „Baubesprechungen“, hybride Preisverleihungen sowie die Live-Streams von Diskussionen etwa zur Ausstellung „Frau Architekt“ hätten gezeigt, dass über die digitalen Kanäle deutlich mehr Menschen erreicht werden können als über rein örtliche PräsenzVeranstaltungen. „Wir nutzen die Folgen der Pandemie hier als Chance, um Neues zu erproben und dauerhaft neue Formate zu etablieren“, erläuterte Ernst Uhing unter dem Applaus der Delegierten. Insgesamt werde die AKNW ihre Öffentlichkeitsarbeit noch stärker mit digitalen Medien verbinden und bereichern. Dazu gehöre auch der aktuell online gestellte, sehr gelungene Relaunch der Website www.aknw.de.

Kammerpräsident Ernst Uhing bedauerte, dass der Wissenschaftsausschuss des Landtags bislang noch nicht dem Anliegen gefolgt sei, einen zweiten Hochschulstudiengang „Landschaftsarchitektur“ in NRW zu etablieren. „Wir werden weiterhin darauf drängen, weil unser Land dringend Nachwuchs in diesem wichtigen Aufgabenfeld benötigt, und ich bitte die Landesregierung in diesem Anliegen um Unterstützung“, richtete sich Präsident Uhing an den anwesenden Finanzminister Lutz Lienenkämper unter dem Applaus der AKNW-Vertreterversammlung.

Versorgungswerk stabil

Für den Aufsichtsausschuss des Versorgungswerks erstattete der Vorsitzende Wolfgang Zimmer der Vertreterversammlung Bericht. Das Jahr 2019 sei erfolgreich gewesen. Mit 43 902 Mitgliedern stehe das Versorgungswerks stabil da, bei einem leichten, demografienbedingten Rückgang. Die Mitglieder entrichteten mit 421,1 Mio. Euro im Jahr 2019 mehr Beiträge als je zuvor. „Das zeigt das große Vertrauen, das unsere Kammermitglieder zu unserem Versorgungswerk haben“, konstatierte Wolfgang Zimmer. Die Bilanzsumme beläuft sich insgesamt auf 11,22 Milliarden Euro, mit der eine Nettorendite von 3,8 % erwirtschaftet werden konnte. Die Vertreterversammlung dankte der Geschäftsführung und den Gremien des Versorgungswerks für dieses überzeugende Ergebnis.

Für das Jahr 2020 zeigte sich Wolfgang Zimmer trotz widriger Marktbedingungen zuversichtlich. Bis dato seien bei den Beitragszahlungen keine Auffälligkeiten festzustellen. Die Vertreterversammlung beschloss, die Verlustrücklage auf 6 Prozent der Deckungsrückstellung anzupassen sowie die Schwankungsreserve auf dann 5 Prozent der Deckungsrückstellung zu erhöhen. Die Rentenbemessungsgrundlagen verändern sich zum 1. Januar 2021 nicht. Einstimmig wurden der Aufsichtsausschuss und der Verwaltungsrat des Versorgungswerks durch das nordrhein-westfälische Architektenparlament entlastet.

Haushalt der AKNW

Das Haushaltsvolumen der Architektenkammer NRW beträgt im Jahr 2021 insgesamt 9,5 Millionen Euro. Wie die Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Friederike Proff, erläuterte, ist der Haushalt durch Rückstellungen aus dem Corona-Jahr größer als üblich. Gleichwohl stehen für das kommende Jahr besondere Ausgaben an, etwa Sondertilgungen für das „Haus der Architekten“, die konstituierende Sitzung der dann XII. Vertreterversammlung sowie Kosten für das avisierte neue Verwaltungsprogramm. Einstimmig beschloss die VVS den Kammerhaushalt 2021 und legte fest, dass der Grundbeitrag 2021 angepasst 232,50 Euro betragen soll.

Baukunstarchiv NRW mit großer Resonanz

„Wir konnten im Jahr 2019 über 12 000 Besucherinnen und Besucher im Baukunstarchiv NRW begrüßen – das ist ein überragender Erfolg.“ Mit diesen Worten leitete Markus Lehrmann, Hauptgeschäftsführer der AKNW sowie Geschäftsführer des Baukunstarchivs NRW, in seinen Bericht zum Baukunstarchiv ein. Er verwies auf die spannenden Ausstellungen zu Ernst Ludwig Kirchner, Harald Deilmann und zur „Route der Industriekultur“ des RVR, die aktuell das Geschehen im Baukunstarchiv Nordrhein-Westfalen bestimmen. „Wir sind aber inzwischen auch ein gefragter Partner anderer Häuser“, betonte Markus Lehrmann. So basiere die Ausstellung „Und so etwas steht in Gelsenkirchen…“ zu den Kulturbauten der Nachkriegszeit im Ruhrgebiet, die gegenwärtig im Folkwangmuseum Essen zu sehen ist, auf Fotos und Objekten aus dem Baukunstarchiv.

Mit Blick auf Corona-Schutzmaßnahmen unterstrich der Geschäftsführer des Baukunstarchivs NRW den wissenschaftlichen und kulturellen Auftrag des Hauses. „Wir sind keine Freizeiteinrichtung, sondern eine Bildungsstätte“, rief Lehrmann unter dem Applaus der Vertreterversammlung.

„Junior-Architekt*in“

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Junior-Architekt“, Vorstandsmitglied Claus Klein, gab dem Architektenparlament einen Einblick in den aktuellen Diskussionsstand zu dem Bemühen der Kammer, künftig schon Absolventinnen und Absolventen als „Junior-Architekt*innen“ in die Arbeit und die Gremien der AKNW einbinden zu können. „Dieses wichtige berufspolitische Ziel basiert auf der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie von 2014, die eine berufspraktische Phase ‚unter Aufsicht‘ fordert“, rief Klein, der den Kammerausschuss „Belange der Tätigkeitsarten“ leitet, in Erinnerung.

Es sei wünschenswert, der Kammernachwuchs früher an die Arbeit der AKNW herangeführt werde. „Es wächst auch der Druck von außen auf uns, etwa in der ‚Architects for future‘-Bewegung oder in dem neuen Verbund von 34 Architektur-Fachschaften“, führte Klein aus. Deshalb sei es dringend notwendig, dass die AKNW reagiere.
Vorgesehen ist, dass die künftigen Juniorarchitektinnen und –architekten aktives und passives Wahlrecht erhalten, eine Vertretung im Vorstand der Kammer bekommen und die geschützte Berufsbezeichnung „Juniorarchitekt*in“ führen dürfen. „Die Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen, aber die Gespräche, die nun mit dem Bauministerium anstehen, sollten wir auf jeden Fall nutzen, um die rechtliche Grundlage für das Vorhaben zu erhalten“, resümierte Claus Klein seinen Zwischenbericht.

Gender und Nachhaltigkeit

Der Sitz der Geschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen im Düsseldorfer Medienhafen soll künftig einen Namen erhalten, der den Ansprüchen einer genderneutralen Sprache gerecht wird. Die Vertreterversammlung zeigte sich einig darin, auch die Anliegen der vier Fachrichtungen in dem Findungsprozess nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die Namensfindung soll in den Kammergremien diskutiert, aber der künftigen XII. Vertreterversammlung zur Entscheidung überlassen werden.

Die Architektenkammer wird künftig ihre eigenen Nachhaltigkeitsstrategien veröffentlichen und regelmäßig kommunizieren, um in der Branche einen Vorbildcharakter zu entwickeln und um das Bewusstsein für diese Herausforderung zu stärken. „Es steht uns gut zu Gesicht, so zu verfahren“, bedankte sich Präsident Ernst Uhing für den Antrag und die einstimmige Annahme. Beschlossen wurde auch, dass die AKNW ihre vorliegenden Informationen zum „Mobilen Arbeiten und Home-Office“ bündeln und fortschreiben wird.

Konstruktive Atmosphäre

Die letzte Sitzung der XI. Vertreterversammlung der AKNW lief insgesamt in einer kollegialen, konzentrierten Atmosphäre ab. Wie der Schlussapplaus zeigte, fasste Präsident Ernst Uhing die Stimmungslage der Delegierten treffend zusammen mit den Worten: „Es war gut, dass unser Architektenparlament auch unter Corona-Bedingungen persönlich tagen und diskutieren konnte.“

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