Vorstand: Denkmäler nicht gefährden!

Die aktuellen Kürzungen im Bereich der Denkmalförderung beschäftigten den Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in seiner Sitzung am 7. Mai in Düsseldorf. Zwar sei es richtig, dass das Land spare, konzedierte der Vorstand. Im Bereich der Denkmalpflege gelte es aber zu berücksichtigen, dass ein verfallenes Baudenkmal für alle Zeit verloren sei. Die geplante Umstellung von einem Zuschuss- auf ein Darlehenssystem sei in der Denkmalförderung problematisch, weil Baudenkmäler zwar oftmals viel Geld kosteten, aber nur selten Geld erwirtschaften könnten.

13. Mai 2013von Christof Rose

„Denkmalschutz ist eine Generationenaufgabe und -verpflichtung“, betonte Kammerpräsident Hartmut Miksch. Gerade die große Zahl von kleinen Wohnhäusern, die aus historischen Gründen erhalten werden müssten, stelle ihre Eigentümer vor große finanzielle Herausforderungen. Es sei deshalb nicht hilfreich, wenn das Bauministerium die Förderung im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes zurückfahre, um die Gegenfinanzierung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz West“ sicher zu stellen. „Die Mittel, die bisher für kleine Baudenkmäler zur Verfügung standen, fließen jetzt in die großen Denkmalschutzprojekte“, berichtete AKNW-Vizepräsident Michael Arns exemplarisch aus dem Siegerland. „Wenn die Förderung nach dem Denkmalschutzgesetz tatsächlich bis 2015 auf null gefahren wird, werden viele historische Wohnhäuser gerade in den ländlichen Regionen keine Zukunft mehr haben.“

Der Vorstand der Architektenkammer beschloss, gegenüber dem Bauministerium noch einmal in einem Schreiben deutlich zu machen, wo die spezifischen Gefahren für den Denkmalschutz in NRW liegen. Zudem wird die AKNW eine Stellungnahme in einer Anhörung des Landtags abgeben. Zu bedenken ist nach Ansicht der Kammer u.a., dass Abschreibemöglichkeiten für viele Einzeleigentümer keine Vorteile bringen, weil ihre Steuerlast nicht hoch genug ist.

HOAI: Der Bundesrat ist am Zug

Die Architektenkammer NRW hofft weiterhin darauf, dass die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in den nächsten Wochen umgesetzt werden kann. Unsicher bleibt, ob der Bundesrat der Vorlage des Kabinetts in der aktuellen Fassung zustimmt oder ob die Länderkammer möglicherweise die HOAI-Novelle mit einem Maßgabebeschluss an die Bundesregierung zurückgibt. In diesem Fall könnte die Novellierung vor der Bundestagswahl am engen Zeitfenster scheitern. „Der vorliegende Entwurf der Novelle stellt einen großen strukturellen und wirtschaftlichen Fortschritt für die Architektinnen und Architekten dar“, unterstrich der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Hartmut Miksch erinnerte daran, dass der Kampf um eine zukunftsfähige Novellierung der Honorarordnung nun schon 13 Jahre andauere. „Dieser große Sprung darf jetzt nicht scheitern!“

Neue „Impulse für den Wohnungsbau“

Der Vorstand diskutierte auch über neue Maßnahmen der Aktionsgemeinschaft „Impulse für den Wohnungsbau“, in welchem die AKNW die Sprecherrolle übernommen hat. Der Zusammenschluss von Architekten- und Ingenieurkammer-Bau, Wohnungswirtschaft und Mieterbund, Sozialverbänden und Gewerkschaft in NRW will Signale aussenden, wie der Wohnungsbau in unserem Land voran gebracht werden kann. Wie Präsident Miksch dem Vorstand berichtete, habe man sich jüngst in einer Sitzung im Haus der Architekten darauf verständigt, am 11. September gemeinsam einen „Wohnungsbautag NRW“ durchzuführen. Ziel ist dabei, neue Ansätze und Anforderungen an die Förderkonditionen und -instrumentarien des Landes vorzustellen, um die notwendige Bautätigkeit im Bereich (insbesondere des geförderten) Wohnungsbaus zu beleben.

KfW: Expertenlisten doch verbindlich

Höchst verärgert zeigte sich der Vorstand der AKNW über eine Veröffentlichung der KfW, in der bekannt gegeben wurde, dass Architekten und Planer, die in Zukunft für ihre Bauherren Mittel aus KfW-Energieeffizienzprogrammen beantragen möchten, auf einer speziellen Expertenliste eingetragen sein müssen. Die AKNW wird im Konzert mit der Bundesarchitektenkammer drauf dringen, dass die generelle Qualifikation, zumindest aber die bereits geleistete Fortbildung ihrer Mitglieder dafür anerkannt wird.

Weitere Info zu den Expertenlisten

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