Kammervorstand fordert Korrekturen an Ge-setzesvorhaben der Bundesregierung

Vorstand: “Hohe Ausbildungsstandards für den Berufszugang nicht verwässern!“

In seiner Sitzung am 7. Juni befasste sich der Vorstand der Architektenkammer u. a. mit dem sogenannten Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Mit dem Gesetz soll die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Deutschland verbessert werden, um dem Fachkräftemangel in bestimmten Berufen entgegenzuwirken. Für die AKNW geht es im Hinblick auf dieses Gesetzesvorhaben darum, dass die hohen Qualifikationsanforderungen, die es in Deutschland für den Zugang zum Architektenberuf gibt, nicht unterminiert werden. In dieser Hinsicht werden Detailregelungen im Gesetzentwurf, nach denen es zulässig sein soll, Defizite in der akademischen Ausbildung durch den Nachweis von Praxiserfahrung zu kompensieren, von der Architektenkammer NRW kritisch gesehen.

14. Juni 2011von Jörg Wessels

„Das Gesetz darf bei den Qualifikationsanforderungen der Berufsträger keinesfalls hinter bewährten Regelungen zurück bleiben, wie sie auf europäischer Ebene in Form der Berufsanerkennungsrichtlinie definiert sind“, stellte AKNW-Präsident Hartmut Miksch fest. „Das wäre im Hinblick auf den Verbraucherschutz nicht vertretbar.“

Die Architektengesetze liegen in der Zuständigkeit der Länder. Deshalb hat das BQFG – als Bundesgesetz – zunächst keine unmittelbare Auswirkung auf einschlägige Regelungen im Baukammerngesetz NRW. Rein vorsorglich hat die AKNW die Landesregierung dennoch aufgefordert, sich bei den Gesetzesberatungen im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die hohen Qualifikationsanforderungen für die Architektenberufe gewahrt bleiben. Die AKNW hat in Sachen BQFG darüber hinaus die nordrhein-westfälischen Abgeordneten im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages aufgefordert, im Gesetzgebungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die hohen Ausbildungs- und Leistungsstandards, die in Deutschland für die Architektenberufe gelten, nicht verändert werden.

Städtebauförderung: AKNW-Vorstand fordert Aufstockung der Bundesmittel

Thema der Vorstandssitzung war auch die Zukunft der Städtebauförderung. Der Kammervorstand problematisierte Informationen, nach denen geplant sei, die Bundesmittel für die Städtebauförderung für das Haushaltsjahr 2012 erneut drastisch zu kürzen. „Die Städtebauförderung darf kein Steinbruch für Einsparmaßnahmen sein“, unterstrich Präsident Miksch. Für ein Land im Strukturwandel, wie NRW, sei das Förderprogramm unverzichtbar, um die Städte und Gemeinden zukunftsfähig weiterentwickeln zu können.

Die Mitglieder des Kammervorstands stellten in diesem Kontext auch die Bedeutung der Städtebauförderung als Konjunkturlokomotive für die lokale Wirtschaft heraus. Es sei inzwischen hinreichend bekannt, dass jeder Euro, der für die Fördermaßnahmen eingesetzt wird, das Achtfache an Folgeinvestitionen auslöse. Investitionen und Beschäftigung würden zudem – in Form von Steuern – für Rückflüsse in die öffentlichen Haushalte sorgen. „Die Förderung der Stadtentwicklung bringt also für alle Beteiligten eine echte Win-win-Situation“, so Hartmut Miksch. Deshalb habe man kein Verständnis für Kürzungspläne auf Bundesebene.

Auf Beschluss des Vorstands sind die politischen Entscheider auf Landes- und Bundesebene darum inzwischen aufgefordert worden, sich im Zuge der Haushaltsberatungen dafür einzusetzen, dass die Städtebauförderung des Bundes auf hohem Niveau verstetigt und ausgebaut wird.

Kammervorstand erörtert europäische Richtlinie zum Zahlungsverzug

Gegenstand der Vorstandssitzung war im weiteren Verlauf auch die neue europäische „Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ (2011/7/EU), die vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedet worden ist. Mit dem Gesetzesvorhaben sollen der Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bekämpft und die Rechtsposition von Gläubigern EU-weit (etwa im Hinblick auf einheitliche Zahlungsfristen und die Beitreibung offener Zahlungen) verbessert werden. Das Gesetz zielt auf eine EU-weite Harmonisierung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs. Hierfür werden in der Richtlinie Standards festgelegt, die es in Deutschland mit dem „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ im Kern bereits seit dem Jahr 2000 gibt.

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