Vorstand: Instrumente zur Wohnraumförderung weiter denken!

Vertragsstrafen in Fällen vorsätzlicher Vernachlässigung von geförderten Mietwohnbeständen? Möglichkeit zur Anordnung von Instandsetzungs- oder auch Abbruchmaßnahmen, wenn ein Vorhaben nicht mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt? - Der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zeigte sich in seiner Sitzung am 4. Juni offen für neue Instrumente im System der Wohnraumförderung und des öffentlichen Baurechts, mit denen Quartiere stabilisiert und die Wohnraum gesichert oder neu geschaffen werden können.

06. Juni 2013von Christof Rose

In einer Stellungnahme der Architektenkammer zum Abschlussbericht der Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“ unterstützt die Kammer Vorschläge, um nicht bestandsorientierte Investoren im Bereich des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus stärker in die Pflicht nehmen zu können. „Die Kommission weist eine Reihe von Maßnahmen auf, die sicherlich die Probleme, die durch den Verkauf öffentlichen Wohnraums an private Investoren entstanden sind, nicht ausgleichen können, aber durchaus als flankierende Maßnahmen die Auswirkungen abschwächen können“, erklärte AKNW-Präsident Hartmut Miksch. Zudem könnten die oben genannten Maßnahmen, die sich in anderen Bundesländern teilweise schon bewährt haben, bei anstehenden Wiederverkäufen wirksam werden.

Hartmut Miksch berichtete dem Vorstand in diesem Zusammenhang auch von einer Fachtagung der NRW.Bank und des NRW-Bauministeriums zum Thema „Wir im Quartier“, auf der er am 8. Mai 2013 die Positionen der Architektenschaft zum gemeinsamen Ziel einer zukunftssicheren Quartiersentwicklung vertreten habe. Die Resonanz des Auditoriums habe gezeigt, dass der Ansatz, Wohnraumsanierung und -entwicklung quartiersbezogen zu denken, insbesondere bei Vertretern der Kommunen und der Immobilienwirtschaft auf reges Interesse stoße, aber noch weiter vermittelt werden müsse. „Wir müssen insbesondere immer wieder darstellen, dass die energetische Sanierung und die bauliche Modernisierung des Gebäudebestandes nur unter Einbindung des Knowhows von Architektinnen und Architekten erfolgreich sein wird“, betonte der Präsident der Architektenkammer NRW.

Expertenlisten weiter in der Diskussion

Seit Anfang Juni müssen Architektinnen und Architekten, die für ihre Bauherren KfW-Programme im Bereich der energetischen Sanierung nutzen wollen, in eine bundesweit einheitliche Expertenliste bei der dena eingetragen sein. Die Architektenkammer NRW lehnt die neue Liste als unnötige Bürokratie ab und setzt sich weiterhin dafür ein, dass zumindest der Zugang zu den entsprechenden Listen für ihre Mitglieder unbürokratisch und kostengünstig geregelt wird. Über die Bundesarchitektenkammer (BAK) konnte nun erreicht werden, dass das Bundesbauministerium die Rechtsgrundlage für eine verbindliche Expertenliste neu prüfen und die Finanzierung der Listenführung offen legen will. „Wir bleiben am Ball, um zu verhindern, dass die Architekten und Stadtplaner in Deutschland genötigt werden, sich in immer mehr Fachlisten eintragen zu lassen“, unterstrich AKNW-Vorstandsmitglied Martin Müller, zugleich Vizepräsident der BAK.

Denkmalschutz attraktiv gestalten!

„Es besteht zu befürchten, dass durch den Ausfall der Zuwendungen und durch Umstellung auf Darlehen ein erheblicher Sanierungsstau bei Denkmälern entstehen wird.“ Mit dieser Aussage bezog der Vorstand der AKNW klar Stellung in der Frage, welche Auswirkungen die von der Landesregierung geplanten Änderungen in der Denkmalförderung nach sich ziehen könnten. Der Vorstand verabschiedete Antworten zu einem Fragenkatalog, der in einer öffentlichen Anhörung der Landtagsausschüsse „Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr“ sowie „Kultur und Medien“ diskutiert werden sollte. Positiv sei die Ankündigung des Bauministeriums zu beurteilen, dass sich die beabsichtigte Darlehensförderung auf die Gesamtkosten einer Maßnahme erstrecken soll - nicht nur (wie bisher) auf die denkmalbedingten Mehraufwendungen.

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