Vorstand begrüßt Gleichbehandlung der Energieberatung durch Architekten und Ingenieure

Vorstand: Ministerium sagt Förderung der Energieberatung zu

Manchmal muss man lange bohren, um endlich zum Ziel durchzustoßen: Nachdem die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sich seit nunmehr drei Jahren dafür einsetzt, dass die Energieberatung durch Architekten und Ingenieure - analog zum Energie-Check des Handwerks - durch öffentliche Mittel gefördert wird, hat NRW-Städtebauminister Dr. Michael Vesper nun mit einem Schreiben die entsprechende Zusage gegeben. „Damit wird in der Förderpolitik des Landes eine gerechte Gleichbehandlung der verschiedenen Beratungsangebote hergestellt“, betonte AKNW-Präsident Hartmut Miksch in der Sitzung des Vorstands am 4. Mai im Haus der Architekten.

17. Mai 2004von Christof Rose

In seinem Schreiben sagt Minister Vesper der Architektenkammer NW und der Ingenieurkammer-Bau zu, das gemeinsame Beratungsangebot "Energiestartberatung durch Architekten und Ingenieure für 100 €" bis zu einem Umfang von 1000 Beratungen mit Laufzeit bis Ende 2005 zu den gleichen Bedingungen zu fördern, wie sie bei der Beratung "Gebäude-Check Energie" des Handwerks bereits gewährt werden. Pro Beratung kann künftig eine Fördersumme von 52 € in Anspruch genommen werden. "Damit können private Eigentümer zu noch günstigeren Konditionen eine kompetente Erstberatung zur energetischen Verbesserung ihres Hauses erhalten", erklärte Kammerpräsident Miksch. Die Kammer bereitet nun die vertragliche Abwicklung der Fördermaßnahmen vor; es ist davon auszugehen, dass die Förderung ab Juli 2004 in Anspruch genommen werden kann.

Erfolgsprojekt "1000 Baulücken"

Als "rundum gelungen" bewertete der Vorstand der Architektenkammer den bisherigen Verlauf der Aktion "1000 Baulücken in NRW", welche die AKNW als Leitprojekt in die Landesinitiative StadtBauKultur NRW eingebracht hat. Mit der Preisverleihung zum Ideenwettbewerb "pro Stadt - contra Lücke" hatte es am 30. April eine weitere öffentlichkeitswirksame Aktion gegeben, die bei den 436 Teilnehmern am Wettbewerbsverfahren und in der Medienresonanz ein einhellig positives Echo auslöste. "Wir haben damit sehr anschaulich gezeigt, dass das negativ besetzte Thema ‚Baulücken’ ein großes kreatives und städtebaulich wichtiges Potenzial zur Aufwertung der Innenstädte unseres Landes darstellt", zog Vizepräsident Dr. Christian Schramm, der das Projekt für den Vorstand federführend betreut, eine erste Zwischenbilanz. Der Vorstand war sich einig, dass das Projekt mit Nachdruck fortgeführt werden soll.

Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt

Drei Tage nach Beitritt der zehn neuen Länder zur Europäischen Union diskutierte der Kammervorstand den EU-Richtlinienvorschlag über Dienstleistungen im Binnenmarkt der Gemeinschaft. Anlass war die Bitte des NRW-Wirtschaftsministeriums, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Auf der Basis eines bereits im Rahmen der Bundesarchitektenkammer erarbeiteten Positionspapiers betonte der AKNW-Vorstand dabei erneut die zentralen Anliegen der Architektenschaft: Es müsse weiterhin im Rahmen der EU die Möglichkeit für Mitgliedsländer geben, nationale Honorarordnungen bindend festzulegen, da sich dieses Instrument nachweislich bewährt habe. Unverzichtbar sei im Bereich der Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen außerdem die Anwendung des Landesrechts. Das sogenannte "Herkunftslandprinzip", nach dem zum Beispiel Architekten aus dem EU-Ausland in Deutschland nach den Regeln ihres Heimatlandes arbeiten könnten und welches von der EU angestrebt wird, würde nach Auffassung der deutschen Architektenkammern zu einer inakzeptablen Aushöhlung des Verbraucherschutzes führen.

Ergänzende Hochschulprüfung

Die Abwicklung der "Ergänzenden Hochschulprüfung für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten", die die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung erwerben wollen, wird deutlich verbessert. Das ist das Ergebnis intensiver Gespräche, die der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit der Fachhochschule Lippe/Höxter in Detmold geführt hat. Die Kammer hatte die Auffassung vertreten, dass die Prüfungsanforderungen durch die Hochschule in der Vergangenheit stark überzeichnet worden waren und damit den Kolleginnen und Kollegen ein nicht vertretbarer Zeitaufwand zur Erlangung der Bauvorlageberechtigung zugemutet werde. Die Fachhochschule folgt nun der Argumentation der Architektenkammer und hat im April ein Merkblatt über die Ergänzende Hochschulprüfung herausgegeben, in dem angemessene Prüfungsanforderungen dargestellt werden. Die AKNW hat alle Innenarchitekten über diese erfreuliche Anpassung informiert, das Merkblatt kann unter www.aknw.de abgerufen werden.

Delegationsreise nach China

Die AKNW bereitet derzeit eine Reise von Architekten aus NRW nach China vor, die der Förderung des Exports von Planungsleistungen dienen soll. Vorgesehen ist ein etwa 14-tägiger Aufenthalt mit entsprechenden Gesprächen in Peking, Shanghai und Hangzhou (Kosten: ca. 2.800 pro Person, Termin noch offen). Mitglieder, die grundsätzlich Interesse an einer solchen Reise haben, werden gebeten, sich per E-Mail an wessels@aknw.de unverbindlich zu melden.

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