Vorstand: Modern und zukunftsfest – das neue BauKG NRW

Der Vorstand der Architektenkammer NRW hat sich in seiner letzten Sitzung im Jahr 2021 intensiv mit dem vom Landtag Ende November verabschiedeten Baukammerngesetz NRW auseinandergesetzt. „Ende gut, (fast) alles gut“, so fasste AKNW-Präsident Ernst Uhing die Diskussion um die Verabschiedung des „Grundgesetzes“ des nordrhein-westfälischen Berufsstandes zusammen. Entstanden ist nach Auffassung des Vorstandes ein modernes und zukunftsweisendes Gesetz, welches es nun umzusetzen gilt.

13. Dezember 2021von Damir Stipic

Rund zehn Jahre hat die Diskussion um die aus Sicht des Berufsstandes dringend benötigte Novelle des Baukammerngesetzes gedauert. Das Warten hat sich aus Sicht der nordrhein-westfälischen Architekten- und Stadtplanerschaft durchaus gelohnt, auch weil der Landesgesetzgeber zahlreiche Anregungen und Hinweise der Architektenkammer NRW im Gesetz berücksichtigt hat. Das neue Gesetz, dessen Inkrafttreten für März 2022 erwartet wird, sieht u. a. eine Aktualisierung des Berufsbildes, die Einführung von Registern besonderer Qualifikationen, die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie, die Einführung einer Junior-Mitgliedschaft, die Freistellung von Mitgliedern der Organe sowie die Möglichkeit von Online-Gremiensitzungen vor. „Es freut uns, dass der konstruktive und intensive Austausch der AKNW mit dem Bauministerium und dem NRW-Landtag in den letzten Jahren adäquaten Niederschlag im Gesetzestext gefunden hat“, so Präsident Uhing. Er verwies allerdings darauf, dass eine rechtssichere Umsetzung des Gesetzes in Verwaltungshandeln erst dann gewährleistet sei, wenn auch eine passende Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz NRW vorliege. „Das Gesetz allein, ohne die richtige ‚Gebrauchsanweisung‘, hilft uns nur bedingt weiter.“ Man hoffe, betonte Uhing, dass eine solche Verordnung zeitgleich zum Inkrafttreten des Gesetzes vorliegen werde.

Harmonisierung der Fortbildung schreitet voran

Positiv nahm der Vorstand auch einen Bericht von AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann auf, der über aktuelle Bestrebungen auf Ebene der Bundesarchitektenkammer (BAK) informierte, die verschiedenen Fortbildungsordnungen der Länderkammern durch eine Musterfortbildungsordnung zu harmonisieren. „Bei diesem Thema herrscht ein föderaler Flickenteppich. Gerade im Zuge der zunehmenden Digitalisierung von Fortbildungsangeboten benötigt der Berufsstand eine bessere Vergleichbarkeit“, stellte Lehrmann fest. „Als Teil der Freien Berufe können wir es uns nicht weiter leisten, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Hier machen wir uns ein Stück weit angreifbar.“ Der Vorstand begrüßte den Vorstoß der BAK und sprach sich für eine Fortführung des Meinungsbildungsprozesses innerhalb der AKNW aus.

HOAI-Ankündigung der Ampelkoalition begrüßt

Mit großem Interesse nahm der Vorstand die Veröffentlichung des Koalitionsvertrages von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Bundesebene zur Kenntnis, finden sich darin doch zahlreiche Aussagen, Ankündigungen und Vorhaben, die für die Belange des Berufsstandes von mittel- und unmittelbarer Bedeutung sind. So kommt eine besondere Bedeutung im Koalitionsvereinbarung u. a. den Themenfeldern „Bauen und Wohnen“ sowie „Klima, Energie, Transformation“ zu. Besonders positiv wurde die Ankündigung der Koalitionäre aufgenommen, wonach die HOAI reformiert und die Leistungsbilder angepasst werden sollen. „Hier hat die Bundesarchitektenkammer ganze Arbeit geleistet“, so BAK-Vizepräsident und AKNW-Vorstandsmitglied Martin Müller in seiner Bewertung.

Berufspolitische Roadmap auf Weg gebracht  

Die Themenfelder „Klimawandel und Nachhaltigkeit“, „Baukultur“, „Digitalisierung“ und „Entwicklung des Berufsbildes“ werden in den kommenden fünf Jahren die Arbeit der Architektenkammer NRW prägen. „Unser Ziel war es, berufspolitische Megathemen zu identifizieren, die in der aktuellen Legislaturperiode der Vertreterversammlung die Grundlage für unsere berufspolitische Arbeit bilden sollen. Dies ist uns mehr als gelungen“, betonte Präsident Ernst Uhing, nachdem der Vorstand im Nachgang zu einer Vorstandsklausur einstimmig ein umfassendes Positionspapier beschlossen hatte. Die Leitthemen sollen nun, unterstützt durch die Fachausschüsse, durch verschiedene Projekte und Aktivitäten konkretisiert und operationalisiert werden.

AKNW-Positionen zur Landtagswahl

Vor dem Hintergrund der am 15. Mai stattfindenden NRW-Landtagswahl hat der Vorstand der AKNW einen umfassenden berufspolitischen Forderungs- und Positionskatalog verabschiedet. Der Vorstand spricht sich gegenüber der NRW-Landespolitik u. a. für die Einrichtung eines eigenständigen Bau- und Klimaschutzministeriums, die Schaffung eines zweiten Hochschulstandortes in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, eine deutliche Verringerung der Bodenversiegelung sowie das Vorantreiben der Digitalisierung von Planungs- und Bauprozessen aus. „Unser Ziel ist es, die besten Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen, die Baukultur und die Berufsausübung unseres Berufsstandes in Nordrhein-Westfalen zu erreichen“, so Ernst Uhing. Die beschlossenen Forderungen und Positionen der Architektenkammer NRW sollen in den kommenden Wochen und Monaten öffentlich positioniert und in den anstehenden Landtagswahlkampf sowie die zu erwartenden Koalitionsverhandlungen eingebracht werden.

Weitere Informationen:
Leitthemen der AKNW 2021 - 2025 (PDF)

 

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