Bekanntmachung und Teilnahmewettbewerb
Die Bekanntmachung erfolgt in der Regel in Form einer Auftragsbekanntmachung über eine öffentlich zugängliche Vergabeplattform bzw. das EU-Amtsblatt und definiert den offiziellen Start des Vergabeverfahrens.
Im Gegensatz zum Planungswettbewerb müssen im Verhandlungsverfahren alle Vergabeunterlagen bereits mit der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehören neben den Eignungs- und Zuschlagskriterien auch bereits die vollständigen Vertragsunterlagen.
Die folgenden Verfahrensbedingungen sind bereits in der Bekanntmachung abzubilden:
- Kurzbeschreibung der Planungsaufgabe
- Beschreibung der Verfahrensart
- Eignungskriterien zur Teilnahme
- Auftragsabsicht
- Terminschiene des Verfahrens
- Anzahl der Bieter
- Verfahren zur Auswahl der Bieter
Der Großteil der Auftragsbekanntmachungen ist im EU-Amtsblatt zu finden.
Einerseits werden dort alle Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte veröffentlicht, andererseits können auch unterschwellige Vergabeverfahren freiwillig dort veröffentlicht werden. Unterschwellige Vergabeverfahren werden alternativ auf den nationalen Vergabeplattformen veröffentlicht, erreichen dort aber ggf. nicht alle interessierten Planer. Es wird daher die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt für alle Vergabeverfahren empfohlen.
Die Bewerbung erfolgt üblicherweise über zur Verfügung gestellte Bewerbungsbögen. Ein Muster für Bewerbungsbögen und für eine EU-Bekanntmachung können Sie demnächst hier herunterladen.
Das Muster für eine EU-Bekanntmachung bietet Textbausteine für einfache und faire Vergabeverfahren. Verhandlungsverfahren, die nach dem Muster durchgeführt werden, sind so gestaltet, dass sich auch junge und kleine Büroorganisationen am Verfahren beteiligen können, aber gleichzeitig eine ausreichende Sicherheit für die Auslober geboten wird, dass der anschließende Auftrag durch ausreichend qualifizierte Planer durchgeführt wird.
Nach Eingang der Bewerbungen werden die Teilnehmer auf Basis der bekanntgemachten Eignungskriterien ermittelt. Es wird auch für Verhandlungsverfahren ausdrücklich ein Losverfahren auf Basis von Mindestkriterien empfohlen. Die ausgelosten Bieter (zumeist 3-5) bilden das Teilnehmerfeld für das Verhandlungsverfahren. Im Gegensatz zum Planungswettbewerb werden die ausgewählten Bieter nicht bekanntgegeben, sondern unterliegen der Verschwiegenheit des Gesamtverfahrens.