Qualifizierte Tragwerksplaner*innen nach §54 BauO NRW
Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen dürfen nur von qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplanern (qTWP) erstellt werden. Diese müssen nach § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018 in einer besonderen Liste bei der AKNW (oder der IK Bau) eingetragen sein.
An dieser Stelle stellen wir Ihnen die Liste der AKNW-Mitglieder, die als Qualifizierte Tragswersplanerinnen und Planer eingetragen sind, zum Download zur Verfügung (siehe Link-Button unten). Damit können Bauherren Architektinnen und Architekten recherchieren, die für sie Standsicherheitsnachweise erstellen können.
AKNW-Mitglieder, die sich in die Liste eintragen lassen möchten, können einen formlosen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle richten und dazu die entsprechenden Nachweise einreichen. Welche das im Einzelnen sind, darüber informiert der Praxishinweis „PH 58 Qualifizierte Tragswerksplaner“.
Download
*Die vollständigen Kontaktdaten finden Sie in der Online-Architektenliste der Architektenkammer NRW.