Leitung Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung
Härtefonds
Bei unverschuldeten schweren Notfällen bietet die Architektenkammer NRW Ihnen schnelle und unbürokratische Hilfe an. Dazu wurde ein Härtefonds eingerichtet, aus dem die Mitglieder der AKNW und im Falle ihres Todes deren Hinterbliebene unterstützt werden.
Im Rahmen des Härtefonds werden Beratungsleistungen finanziert, die sich insbesondere auf die Weiterführung eines Architekturbüros nach dem Tode des Büroinhabers sowie auf Versicherungs- und Versorgungsleistungen beziehen.
Eine Leistung des Härtefonds können Mitglieder aller Tätigkeitsarten der AKNW (sowie im Falle ihres Todes deren Ehegatten oder unterhaltsberechtigte Kinder) erhalten, die in eine Notlage geraten sind und deren Einkommen nicht ausreicht, die erforderliche Beratung selbst zu zahlen.
Beratungsleistungen können schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle der AKNW beantragt werden. Die Geschäftsstelle veranlasst ein Vorgespräch mit einem Berater, um Art und Umfang weiterer Beratungsleistungen abzuklären. Darüber hinaus wird in einem solchen Vorgespräch festgestellt, ob eine wirtschaftliche Notlage vorliegt, die eine weitere Inanspruchnahme des Härtefonds rechtfertigt.
Weitere Informationen gibt es bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer NRW.