Eine schreibende Frau am Tisch
Als Bildungsträger können Sie Ihre Fortbildungsveranstaltung durch die AKNW anerkennen lassen. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Verfahren (siehe unten). - Foto: A. Feuss - Foto: Annika Feuss

Informationen für Bildungsträger

Als Anbieter von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Veranstaltung durch die Architektenkammer NRW stellen. 

Mit einer Anerkennung gelten die von Ihnen ausgestellten Bescheinigungen über den Besuch einer Ihrer Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen als Nachweis im Sinne der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW bzw. der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz (BauKaG NRW).

Registrierung/Antragstellung

Wir bitten Sie, bei Ihrer Antragstellung das Online-Verfahren zu nutzen. Nur dies ermöglicht auch die automatische Aufnahme in den Seminarkalender auf unserer Internetseite.

    Ihre Ansprechpartner*innen

     Michaela Zimmermann
    Michaela Zimmermann

    Erstinformation energieeffizientes Bauen, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Wettbewerbs- und Vergabewesen

    Telefon 0211 49 67-19fortbildung-anerkennung@aknw.de
    Dipl.-Ing. Architektin Julia Mikolaschek
    Dipl.-Ing. Architektin Julia Mikolaschek

    Architektin, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Auszeichnungsverfahren

    Telefon 0211 49 67-18fortbildung-anerkennung@aknw.de