Erstinformation energieeffizientes Bauen, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Wettbewerbs- und Vergabewesen
Informationen für Bildungsträger
Als Anbieter von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Veranstaltung durch die Architektenkammer NRW stellen.
Mit einer Anerkennung gelten die von Ihnen ausgestellten Bescheinigungen über den Besuch einer Ihrer Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen als Nachweis im Sinne der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW bzw. der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz (BauKaG NRW).
Registrierung/Antragstellung
Wir bitten Sie, bei Ihrer Antragstellung das Online-Verfahren zu nutzen. Nur dies ermöglicht auch die automatische Aufnahme in den Seminarkalender auf unserer Internetseite.
Dokumente und Muster
- Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer NRW (inkl. Anlage) (PDF) - gültig ab 01.01.2024
- Verordnung zur Durchführung des Baukammerngesetztes (DVO BauKaG NRW) - Stand: 14.3.2022
- Erläuterung zur Anerkennung einer Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltung (PDF)
- Muster Teilnahmebescheinigung (Word-Dokument)
Ihre Ansprechpartner*innen
Architektin, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Auszeichnungsverfahren