Fortbildungsnachweise
Informationen für Mitglieder
Die Mitglieder der Architektenkammer NRW üben Berufe aus, bei denen höchste Qualifikation und Wissen erwartet werden. Daher hat der Gesetzgeber geregelt, dass alle AKNW-Mitglieder ihre berufliche Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Fortbildungspunkten pro Jahr dokumentieren und auf Anfrage nachweisen müssen.
Lebenslanges Lernen ist in einer sich technisch rasant entwickelnden Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit. Auch die kontinuierlichen gesellschaftlichen Veränderungen in Zeiten der Globalisierung zwingen alle qualifizierten Berufsstände zur ständigen Fortbildung.
Der Gesetzgeber überlässt es den Angehörigen des Berufsstandes selbst, die Erfüllung der Fortbildungspflicht zu überprüfen und hat diese Aufgabe der Architektenkammer NRW übertragen. Informationen dazu gibt es im Praxishinweis "Verpflichtende Fortbildung für Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen". Die nähere Ausgestaltung der Fortbildung wird in der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer NRW geregelt.
Bildungsprämie
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine berufsbezogene Weiterbildung, maximal 500 Euro.
Interessierte wenden sich an eine Bildungsberatungsstelle in der Nähe ihres Wohnortes.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen
- PH 23 - Fortbildung für AKNW-Mitglieder: Lebenslanges Lernen (PDF)
- Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer NRW (inkl. Anlage) (PDF) - gültig ab 01.01.2024
Ihre Ansprechpartnerinnen
Achtung
Fragen zum Seminar-Angebot der Akademie der Architektenkammer NRW und den zugehörigen Anmeldemodalitäten beantworten Ihnen gerne die Kolleginnen und Kollegen der Akademie.
Diese erreichen Sie unter info@akademie-aknw.de oder Telefon: 0211 49 67-58.
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