Überarbeitung der EPBD: Effizienz allein hilft nicht, klimaneutrales Bauen braucht mehr

Die „Trilogverhandlungen“ der Leitungsgremien der Europäischen Union zur „Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD) wurden am 7. Dezember beendet. Die verbindliche EU-Richtlinie wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 verabschiedet. Auf Grundlage der Richtlinie sind Anpassungen im Bundes- und Landesrecht erforderlich. – Aus Sicht der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen liegen in der Einigung zur EPBD Chancen und Risiken zugleich.

12. Dezember 2023

Die Ergebnisse der teils kontrovers geführten Verhandlungen nehmen aus Sicht der Architektenschaft Rücksicht auf die Baukultur, machen aber zugleich deutlich, dass der Gebäudesektor auch weiterhin einen sehr großen CO2-Fußabdruck haben wird. „Insbesondere ist nun zu befürchten, dass die recht umfassenden Brüsseler Vorgaben bei der Umsetzung durch die Nationalstaaten noch weiter bürokratisiert werden“, warnt Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW). Das alles verwundere nicht, sei doch der Ansatz der Europäischen Gebäuderichtlinie von Beginn an zu einseitig auf die Effizienzklassen ausgerichtet gewesen. „Jetzt ist auch die Gesamtbetrachtung durch Bau, Betrieb und Rückbau einbezogen. Das ist gut, aber Kompromisse bergen immer die Gefahr der Verkomplizierung und Verlangsamung,” so der Präsident der größten deutschen Architektenkammer. 

Der Grundsatz „worst first“, also die die schlechtesten Effizienzklassen zuerst zu sanieren, sei auf jeden Fall ein Fehler. „Wir brauchen vor jeder baulichen Maßnahme - ob Neubau oder Sanierung - eine gesamtheitliche Bewertung des Global-Warming-Potentials (GWP)”, erläutert Uhing. Nicht „worst first“, sondern „easy first“ sei das Gebot der Stunde. Es müsse zum Prinzip werden, mit dem geringstmöglichen Aufwand das Maximum zu erreichen.

Die Architektenkammer NRW fordert schon seit langem, vor jeder baulichen Maßnahme eine gesamtheitliche Bewertung des Global-Warming-Potentials (GWP) vorzunehmen. „Wer einen klimaneutralen Bausektor will, muss den Gesamtausstoß der Treibhausgase durch Bau, Betrieb und Rückbau bestimmen“, erklärt AKNW-Präsident Ernst Uhing. „Nur die Treibhausgasbilanz kann darüber Aufschluss geben, ob eine energetische Sanierung ein Beitrag zum Klimaschutz ist oder nicht.“ Insofern sei nun vieles, was sich im Ergebnispapier der Trilogverhandlungen findet, ein bedeutsamer Kurswechsel, der zu begrüßen sei. Dennoch finde sich immer noch zu viel von der oft kritisierten „Effizienzgläubigkeit“ im vorgelegten Kompromiss wieder. „Klimaschonendes Bauen geht nicht über Effizienzklassen, sondern über den CO2-Ausstoß, den das Gebäude insgesamt verursacht”, so der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Besonders der Neubau soll nach Meinung der Europäischen Union künftig dem „Prinzip Low-Carbon-Footprint“ folgen. Das entspricht einer langjährigen Forderung der Architektenschaft. Auch der Hinweis auf eine einheitliche Rechenmethode ist wichtig. So heißt es im vorliegenden Ergebnisbericht: „Die Kommission sollte den Lebenszyklusansatz klar definieren. Die Mitgliedstaaten sollten einen Fahrplan zur Verringerung des Lebenszyklus-GWP von Gebäuden annehmen.“

Nach wie vor unklar ist die Vorgabe zum Umgang mit dem Bestand. Einerseits finden sich im Kompromisspapier von EU-Kommission, -Parlament und -Ministerrat zahlreiche Bezüge zur baukulturellen Bedeutung des Gebäudebestandes. Auch Gebäude, die keinen Denkmalschutz genießen, sollen trotz der Sanierung ihren baulichen Charakter erhalten. Andererseits lässt es sich nach Auffassung vieler Planerinnen und Planer kaum vermeiden, mit dem Einbau einer neuen Heiztechnik umfassende Dämmmaßnahmen umzusetzen. „Wenn Charakterschutz und Bauphysik zusammenkommen, entsteht eine anspruchsvolle Aufgabe”, bewertet Ernst Uhing die Ergebnisse. „Es gibt schlussendlich eine Dämmpflicht durch die Hintertür. Eine Wärmepumpe erfordert meist auch eine aufgewertete Gebäudehülle.” 

Mit Blick auf die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels stellt sich nach Ansicht der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ernüchterung ein. Der EU-Kompromiss sieht vor, dass mindestens 16 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Leistung bis 2030 renoviert werden sollen und insgesamt 26 % bis 2033. Für Wohngebäude gilt ein durchschnittliches Energieeinsparungsziel bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 %. Alle seit 2020 durchgeführten Renovierungsmaßnahmen werden auf dieses Ziel angerechnet. Um dieses Ziel europaweit zu erreichen, geht das Einigungspapier davon aus, dass eine Sanierungsquote von mindestens 3 % erreicht werden muss. Derzeit liegt die Quote bei 0,8 % - Tendenz fallend.  

Insgesamt liegt es jetzt bei den Nationalstaaten, die europäischen Ziele umzusetzen. Darin liege noch Gestaltungsspielraum, meint die Architektenkammer NRW: „Wir hoffen, dass die Umsetzung durch die Nationalstaaten nun einfach, fachlich exakt und am Ziel des Klimaschutzes orientiert stattfindet”, so Kammerpräsident Ernst Uhing.

Hintergrund:

Hintergrund der nun beendeten Trilogverhandlungen war der 2019 von der EU-Kommission vorgestellte „Green Deal“ und das übergeordnete Ziel, als erster Kontinent bis 2050 klimaneutral zu sein. Als Zwischenziel wurde vereinbart, bis 2030 die CO2-Emissionen der Union um 55 % gegenüber 1990 zu senken. Weiterhin sollten energie- und klimapolitische Richtlinien und Verordnungen überprüft und die Anforderungen zur Erreichung der nationalen Ziele und Instrumente der Mitgliedsstaaten in dem „Fit-for-55“-Paket verschärft werden. Auf dieser Grundlage wurde am 15. Dezember 2021 die Neufassung der EPBD - mit den Zielen, die Renovierungsquoten zu steigern und den Gebäudebestand zu dekarbonisieren, vorgestellt und nun nach teils kontroversen Diskussionen verabschiedet.

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