Berufsgericht zu „Berufspflichtverletzung“
Ein Kammermitglied gab auf der Internetplattform „My-Hammer“ auf eine Anfrage ein Honorarangebot über 2.000 Euro ab. Die Anfrage lautete: „Planung und Baugenehmigung für den Ausbau des Kellers als Wohnraum. Gesucht wird Architekt / Ingenieur. Wir haben ein Haus aus dem Baujahr 1980 gekauft, Hanglage. Das Kellergeschoss wurde massiv Stein auf Stein errichtet, darauf ein Fertighaus. Das Kellergeschoss verfügt über separate Eingänge auf Bodenniveau (keine Treppen) und soll mit einer 70 m² Einliegerwohnung versehen werden. Deckenhöhe ca. 2,50 m“. Ferner gab das Kammermitglied auf eine Anfrage mit dem Text „Entwurf einer Stadtvilla, 150 m² Wohnfläche, ca. 10 m x 10 m, 2 volle Etagen darauf Dachgeschoss, Walmdach 30 Grad“ ein Angebot in Höhe von 1.250 € ab.
Die daraufhin angerufene Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs holte zur Überprüfung einer HOAI-Mindestsatzunterschreitung Gutachten zu den bei diesen abgegebenen Angeboten anfallenden Honoraren ein. Die Gutachten kamen für das erst genannte Angebot zu einem Mindesthonorar für die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 15 HOAI a.F. in Höhe von 4.542,78 € und für das zweitgenannte Angebot zu einem Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 15 HOAI a.F. in Höhe von 7.659,44 €. Hieraus ergab sich, dass das Kammermitglied bei dem ersten Angebot ein Angebot in Höhe von ca. 44 % des Mindesthonorars abgegeben hatte. Bei dem zweiten Angebot beträgt das Angebot nur ca. 17 % des Mindesthonorars.
Nach § 22 Abs. 2 Nr. 8 BauKaG NRW sind Kammermitglieder verpflichtet, die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Dies stellt eine Berufspflicht der Kammermitglieder dar. Wegen Verletzung beruflicher Pflichten leitete die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen aufgrund ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgabe eine berufsrechtliche Untersuchung gegen das betreffende Mitglied ein und beantragte die Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens bei dem Berufsgericht Düsseldorf. Auch das Berufsgericht sah in den abgegebenen Honorarangeboten eine deutliche Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze und damit eine schuldhafte Verletzung von Berufspflichten.
Im Einzelnen stellte das Berufsgericht fest, dass für Kammermitglieder gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 8 BauKaG NRW die gesetzlich zu beachtende Pflicht bestehe, das geltende Preisrecht zu beachten. Gegen diese Verpflichtung habe das Mitglied verstoßen, indem es Honorarangebote abgab, die deutlich unter den HOAI-Mindestsätzen lagen. Dies sei ein eindeutiges, nach der HOAI unzulässiges „Preisdumping“.
Die Pflicht, Leistungen nach der geltenden Honorarordnung abzurechnen, dient der Wahrung der Kollegialität unter den Berufskollegen und der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sowie der Transparenz im Verbraucherschutz. Entsprechende Verstöße gegen diese Berufspflicht werden von dem Berufsgericht in der Regel mit Verweisen und Geldbußen geahndet.
Rahmen-Nutzungskonzept
Als Basis für die Weitentwicklung hat der RVR von den Landschaftsarchitekten der LAND GmbH in Düsseldorf (in Kooperation mit GseProjekte, Büro für Regionalentwicklung) ein Rahmen-Nutzungskonzept erarbeiten lassen, das eine Bestandsanalyse der neuen Haldenareale liefert und die Potenziale im Einzelnen aufzeigt. Maßgeblich war jeweils die Erschließung der Halden, der Charakter des unmittelbaren Umfelds, Verkehrsanbindungen, Parkplatzsituationen; es entstand ein Katalog, der eine Kategorisierung erlaubte. Unterschieden wurde zwischen Halden, die eher als naturnahe Erholungslandschaften geeignet sind, und solchen, die für einen intensiveren Ausbau der touristischen Angebote in Frage kommen, wofür dann höhere Investitionen angesetzt werden. Zu letzteren gehören die Halden Kohlenhuck in Moers, Haniel (Bottrop) und Lohberg Nord (Dinslaken), Mottbruch in Gladbeck/Scholven und Rungenberg in Gelsenkirchen, Haus Aden 2 in Bergkamen, Brinkfortsheide in Marl und Humbert in Hamm. Drei der Halden - Lohberg Nord, Scholven und Rungenberg - sollen als neue Landmarken des Reviers in ihrer Fernwirkung ausgebaut werden.
Halden-Hütten
Genau 50,4 Mio. Euro Investitionssumme haben die RVR-Experten für alle wünschenswerten Maßnahmen einschließlich Pflege rund um die Haldenerneuerung angesetzt. Woher die im Einzelnen kommen, ist allerdings die Preisfrage. Nina Frense, für den Bereich Umwelt und Grüne Infrastruktur beim RVR verantwortlich, setzt in dieser Hinsicht auf touristische Förderprogramme des Landes und europäische Mittel zur Weiterentwicklung grüner Infrastrukturen. „Im Gegensatz zu früheren Haldenübernahmen konnten wir in den dreijährigen Verhandlungen erreichen, dass sich die RAG an den Pflegefolgekosten mit rund elf Millionen Euro beteiligt.“ Das Nutzungskonzept sei erst einmal eine wichtige Grundlage, die man mit den Kommunen weiter entwickeln könne, „denn es gab und gibt viele Nutzungsanfragen von den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen, die wir nun beantworten können,“ sagt Stadtplanerin und Projektleiterin Regina Mann.
Daneben spielen Aspekte wie die Sichtbarkeit der Landmarken nach wie vor eine Rolle - was zum Beispiel bedeuten kann, dass man Anlagen der erneuerbaren Energien wie Windkraft und Photovoltaik durch Pflanzungen oder Beleuchtung inszeniert. Frense sieht neben dem naturnahen Ausbau, wozu in Zeiten des Klimawandels auch teilweise Aufforstungen gehören können, vor allem beim touristischen Ausbau Perspektiven: „Warum sollte man nicht einmal darüber nachdenken, auf den Halden Formen einer mobilen Gastronomie auszuprobieren?“ Die Tradition der Landmarkenidee, wie sie in den 1980er und 1990er Jahren umgesetzt wurde, wird jedenfalls wohl nicht in der gleichen Weise fortgesetzt werden. Die Zeiten, als man mit Richard Serras Bramme auf der Schurenbachhalde einen tatsächlich überzeugenden künstlerischen Beitrag für die Identität des Reviers gewinnen konnte, sind vielleicht ohnehin vorbei. Gefragt sind heute nicht mehr die großen Gesten, sondern - auch darüber könne man nachdenken - landschaftsnahe Interventionen im Stile der frühen Land Art.
Landschaftsarchitekt Andreas Kipar (Düsseldorf/Mailand), an dem Rahmen-Nutzungsplan maßgeblich mitbeteiligt, betont, dass die grüne Weiterentwicklung des Reviers heute stärker noch als früher von den Bedürfnissen der Menschen ausgehen muss: „Die grüne Infrastruktur, die resiliente Großstruktur des Reviers, die muss man zu den Menschen bringen, und das heißt auf die Halden bezogen, dass Erholung und Freizeit hier im Mittelpunkt stehen müssen.“ So wird es beispielsweise in einem Baukastensystem bei jeder Halde eine Art „Grundausstattung“ (Kipar) geben, zu der dann beispielsweise auch E-Bike-Ladestationen gehören werden. Ohne den Ausbau der sportlichen Nutzungsmöglichkeiten geht es heute nicht.
IGA-Perspektive
Viele Hoffnungen richten sich schon heute auf die IGA 2027, die die Entwicklung im nördlichen Ruhrgebiet für diese Dekade entscheidend beeinflussen kann. Bei der Integration der Halden in das dreistufige Konzept der IGA werden, so Horst Fischer, der beim RVR für Freiraumentwicklung und Landschaftsbau verantwortlich ist, aller Voraussicht nach die vier Halden Lohberg Nord, Haus Aden 2, Brinkfortsheide und das Haldencluster Mottbruch mit mehreren einzelnen Halden eine wichtige Rolle spielen. Konkrete Parkweiterentwicklungen wie im Umfeld der Halde Mottbruch, Konzepte für „Brückenschläge“ zwischen mehreren Halden und für grüne Verbindungswege in Siedlungsstrukturen hinein gibt es bereits.
Wenn man allen Verantwortlichen so zuhört, liegt die stadtnahe Mittelgebirgslandschaft mit Wanderwegen, Berghütten und Mountainbike-Tracks jedenfalls als Vision gleich hinter der nächsten Haldenkuppe.
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