Berufspflichtverletzung: Aktuelle Entscheidung des Berufsgerichts
Ein Kammermitglied wurde mit Strafbefehl zu einer Geldstrafe von insgesamt 5.700 € verurteilt, weil es für mehrere Jahre die Umsatzsteuer hinterzogen hatte. Im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass das Mitglied über seine geschäftlichen Aktivitäten gegenüber dem zuständigen Finanzamt nur unzureichend informiert und die hierzu erforderlichen Umsatzsteuererklärungen nicht eingereicht hatte. Die dadurch bewirkte Steuerverkürzung betrug insgesamt über 200.000 €.
Kammermitglieder unterliegen der Berufsaufsicht der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Sie sind gemäß § 22 Abs. 1 BauKaG NRW verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft und unter Beachtung des Rechts auszuüben und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Berufsstandes schaden könnte. Wegen Verletzung beruflicher Pflichten leitete die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen aufgrund ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgabe eine berufsrechtliche Untersuchung gegen das betreffende Mitglied ein und beantragte die Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens bei dem Berufsgericht Düsseldorf.
Auch das Berufsgericht sah in der bereits vorliegenden strafgerichtlichen Verurteilung wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer eine schuldhafte Verletzung von Berufspflichten. Im Einzelnen stellte das Berufsgericht fest, dass für Kammermitglieder gem. § 22 Abs. 1 BauKaG NRW die generell zu beachtende Pflicht bestehe, keine Straftaten im Zusammenhang mit der Berufsausübung zu begehen. Gegen diese Verpflichtung habe das Mitglied verstoßen, indem es Verträge über Bauvorhaben geschlossen habe, die nicht in die Umsatzsteuer eingeflossen seien. Eine Entlastung des Mitglieds aufgrund seiner schwierigen finanziellen und persönlichen Situation kam nach Ansicht des Berufsgerichts nicht in Betracht. Dem Mitglied wurde vom Berufsgericht wegen Verletzung von Berufspflichten ein Verweis sowie eine Geldbuße in Höhe von 4.000 € auferlegt.
Die Entscheidung zeigt, dass das Berufsgericht Straftaten, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung begangen werden, streng ahndet, um das Ansehen des Berufsstandes in der Öffentlichkeit zu schützen.
Teilen via