Kein Abwehrrecht des Nachbarn aus Baulast

27. Juli 2011von HSCHB

Mit der Bewilligung einer Baulast gibt der aus ihr Verpflichtete, zum Beispiel der Eigentümer eines Nachbargrundstücks zu einem zur Bebauung anstehenden Grundstück, eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ab, um der Erteilung einer Baugenehmigung entgegenstehende rechtliche Hindernisse auszuräumen. Zwar liegt der Baulast in der Regel eine privat-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Verpflichteten und dem aus Berechtigten zu Grunde, sie ist aber kein Instrument zur öffentlich-rechtlichen Absicherung privatrechtlicher Einigungen zwischen Bauherr und Nachbar.

Auch entsteht aus ihr grundsätzlich keine öffentlich-rechtliche Beziehung zwischen dem Verpflichteten und der Behörde, durch sie wird kein subjektives öffentliches Recht gegen sie begründet. Ein solches Recht kann sich allenfalls mittelbar aus der Missachtung einer Baulast ergeben, wenn dadurch zugleich eine Norm verletzt wird, die dem Baulastbegünstigten gegenüber drittschützenden Charakter hat, das heißt unter Anderem den Zweck hat, öffentliche Rechte des Dritten zu begründen. Denn wenn die Baulast dazu dient, einen eigentlich gegebenen Verstoß gegen die Abstandflächenvorschriften zu überwinden und damit das Vorhaben genehmigungsfähig zu machen, „verzichtet“ der Nachbar mit seiner Baulast auf seine Abwehrrechte.

Wird das Vorhaben anders ausgeführt als es nach dem Inhalt der Baulast akzeptiert wurde – hier kommt es, unter Auslegung des Wortlauts, entscheidend darauf an, ob das Vorhaben in der Baulasterklärung so konkret bezeichnet ist, dass ein geändertes Vorhaben eindeutig im Widerspruch zum Regelungsgehalt der Baulast steht – „leben“ die Abwehrrechte wieder „auf“ und der Nachbar kann das Vorhaben verhindern.  In einem vom Oberverwaltungsgericht NRW am 18. März 2011 entschiedenen Fall (2 A 157/10) hatte der Bauherr auf einem Dachbalkon eine Rahmenkonstruktion mit anthrazitfarbenen Feldern anstelle der in der Baulast beschriebenen, von den Klägern nun geforderten verschieferten Wand erstellt. Durch diese abweichende Ausführung wurden indes nachbarschützende Normen nicht berührt; das Rechtsmittel der Nachbarn hatte keinen Erfolg.

"Die Verantwortlichen in Bund, Land und Kommunen sind dazu aufgerufen, die gegenwärtig aufgebrachten, hohen Mittel zur Konjunkturbelebung in erster Linie in den investiven Sektor zu geben."
AKNW-VIzepräsident Klaus Brüggenolte

Andererseits hat in der Befragung der Bundesarchitektenkammer jedes zweite nordrhein-westfälische Architekturbüro angegeben, man befürchte, dass sich die Lage sich in den kommenden Monaten verschlechtern werde. Der Vorstand der Architektenkammer NRW hat sich in seiner August-Sitzung intensiv mit dieser Fragestellung befasst. Wir kennen den Effekt, dass die Planungs- und Baubranche mit Verzögerung auf konjunkturelle Schwankungen reagiert. Große Sorge macht uns vor allem der Auftraggeber Öffentliche Hand. Wenn die Steuereinnahmen der Kommunen in der Weise einbrechen, wie vorausgesagt wird, steht zu befürchten, dass notwendige Investitionen in Bau- und Infrastrukturprojekte auf ungewisse Zeit verschoben werden.

Die Verantwortlichen in Bund, Land und Kommunen sind deshalb dazu aufgerufen, die gegenwärtig aufgebrachten, hohen Mittel zur Konjunkturbelebung in erster Linie in den investiven Sektor zu geben – und nicht etwa für konsumptive Ausgaben. Die Schulden, die wir damit den nächsten Generationen aufbürden, sind nur dann zu rechtfertigen, wenn die jungen Leute auch einen Gegenwert erhalten, der über eine kurzfristige konjunkturelle Belebung hinausgeht. Das ist bei allen Investitionen in Gebäude und in langlebige Infrastrukturprojekte der Fall.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen steht ihren Mitgliedern weiterhin durchgehend mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Geschäftsstelle in Düsseldorf war in der gesamten Zeit der Krise geöffnet und bleibt dies weiterhin; auch unsere „Corona-Hotline“ lassen wir geschaltet, sodass Sie Ihre Fragen rund um die Folgen und Auflagen zu COVID 19 gezielt an uns richten könen.

Wie Sie in diesem Heft lesen können, gehen wir mit einer ganzen Reihe von Veranstaltungen in den Herbst, die teilweise digital, teilweise hybrid, teils auch vor Ort stattfinden – selbstverständlich unter Beachtung aller notwendigen Schutzmaßnahmen. Wir erproben dabei neue Formate und Kommunikationswege, vom virtuellen Hausbesuch bis zum Live-Stream von Preisverleihungen. Insofern kann die Corona-Krise auch Impulse geben, Innovation zu wagen und zum gemeinsamen Experiment einzuladen. Bleiben Sie gesund –und zuversichtlich!

Es grüßt Sie herzlich
Ihr

Klaus Brüggenolte
Vizepräsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

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