Sachverständigenwesen
Sachverständige/r werden
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bestellt und vereidigt Sachverständige, die von Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders anerkannt sind (Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige). Daneben erkennt die AKNW speziell für das Baugenehmigungsverfahren in NRW Sachverständige für bestimmte Bereiche an (Staatlich anerkannte Sachverständige). Mit den beiden Qualifikationen können AKNW-Mitglieder je verschiedene Tätigkeiten wahrnehmen.
Um in einem bestimmten Gebiet als Sachverständiger anerkannt zu werden, müssen Sie besondere Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung nachweisen. Da die Verfahren zur Bestellung bzw. zur Anerkennung verschieden sind, unterscheiden sich auch die Anforderungen.
1. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger müssen Sie - je nach Sachgebiet - besondere Fachkenntnisse nachweisen. Auch praktische Erfahrung in der Erstellung von Gutachten ist mitzubringen. Die praktische Erfahrung belegen Sie in Form erstellter Gutachten, die Sie Ihrem Antrag auf Bestellung beilegen. Ein Fachgremium bei der Architektenkammer NRW prüft sodann, ob diese die Mindestanforderungen nach der Sachverständigenordnung der Architektenkammer NRW erfüllen. Anschließend werden Ihre Fachkenntnisse in Ihrem Sachgebiet noch einmal in schriftlicher und mündlicher Form überprüft. Auskünfte über weitere persönliche und fachliche Anforderungen finden Sie in den Bestellungsvoraussetzungen zu den jeweiligen Sachgebieten.
Bestellungsvoraussetzungen und rechtliche Grundlage
- Schäden an Gebäuden - Bestellungsvoraussetzungen (PDF)
- Schäden an Innenräumen und Bewertung von Inneneinrichtungen - Bestellungsvoraussetzungen (PDF)
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken - Bestellungsvoraussetzungen (PDF)
- Ermittlung von Mieten und Pachten - Bestellungsvoraussetzungen (PDF)
- Honorare für Leistungen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Ingenieure - Bestellungsvoraussetzungen (PDF)
- Garten- und Landschaftsbau/Sportanlagen - Bestellungsvoraussetzungen (PDF)
- Umweltverträglichkeitsstudien und landschaftspflegerische Begleitpläne - Bestellungsvoraussetzungen (PDF)
- Arbeitsschutz im Hoch- und Tiefbau - Bestellungsvoraussetzungen (PDF)
- Vorbeugender Brandschutz - Bestellungsvoraussetzungen (PDF)
- Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau - Bestellungsvoraussetzungen (PDF)
- Sachverständigenordnung der Architektenkammer NRW (PDF)
- Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r bei der Architektenkammer NRW (PDF)
Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) hat Informationen zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf seiner Homepage zusammengefasst: zum Internetauftritt des IfS. Informationen finden Sie auch im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis unter www.svv.ihk.de.
2. Staatlich anerkannte Sachverständige
Um als "Staatlich anerkannter Sachverständiger" tätig zu werden, benötigen Sie mehrere Jahre Berufserfahrung. Außerdem müssen Sie eine fachbezogene Tätigket in dem Bereich nachweisen, für den Sie anerkannt werden möchten. Im Anerkennungsverfahren für den Schall- und Wärmeschutz benötigen Sie zudem den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildungsveranstaltung. Im Bereich "Brandschutz" ist ein Prüfungsverfahren zu durchlaufen, in dem Sie besondere Kenntnisse u. a. in der Brandschutzplanung, im baulichen Brandschutz, in der Baustofftechnologie, im Bereich des abwehrenden Brandschutzes sowie in Berechnungsmethoden nachweisen müssen.
Informationen und rechtliche Grundlage
- Anerkennungsverfahren für den Schall- und Wärmeschutz - Infoblatt (PDF)
- Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r) für Schall- und Wärmeschutz - Formular (PDF)
- Prüfungsverfahren für den baulichen Brandschutz - Infoblatt (PDF)
- Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r) für die Prüfung des Brandschutzes - Formular (PDF)
- Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung - Sachverständigenordnung
SV-VO - Prüfungsordnung zur Anerkennung staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes - PrüfOsaSVBr (PDF)
- Verfahrensordnung zur Anerkennung staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz - VfOsaSVSchW (PDF)
Bei weiteren Fragen zum Sachverständigenwesen helfen wir Ihnen gerne auch persönlich weiter.
Ihre Ansprechpartnerinnen
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