Plenum der VVS: Tischreihen mit Männern und Frauen während einer Abstimmung
Die Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW im Jahr 2019. - Foto: Ingo Lammert

Vertreterversammlung

Die "Vertreterversammlung" (VVS) ist das oberste Organ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und wird alle fünf Jahre von den ca. 31.000 nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern in geheimer Briefwahl gewählt.

Aus den Reihen der Vertreterversammlung wird der Vorstand und der/die Präsident/in gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Die VVS fasst Beschlüsse zu den berufspolitischen Zielen und Maßnahmen der Architektenkammer. Sie beschließt die Satzung, die Wahlordnung, den Haushaltsplan und die Haushalts- und Kassenordnung, die Beitragsordnung, die Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der Kammereinrichtungen und das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss. Außerdem ist die Vertreterversammlung verantwortlich für die Bildung von Ausschüssen und deren ehrenamtliche Besetzung sowie für die Bildung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen.

Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Ihre Mitglieder sind in allen Funktionen, in die sie gewählt werden, ehrenamtlich tätig.

Die XII. Vertreterversammlung wurde im November/Dezember 2020 gewählt. Sie hat insgesamt 201 Mitglieder, die sich in folgende Fachrichtungen aufteilen:

XII. Vertreterversammlung der AKNW

Fachrichtungen Zahl der Mitglieder
Architektinnen und Architekten: 165
Innenarchitektinnen und Innenarchitekten: 13
Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten: 12
Stadtplanerinnen und Stadtplaner: 11

Namenslisten der gewählten VVS-Mitglieder

Mitglieder der Vertreterversammlung der AKNW in alphabetischer Reihenfolge (PDF) Mitglieder der Vertreterversammlung der AKNW, sortiert nach Listen/Listenplätzen (PDF)