Vertreterversammlung
Die "Vertreterversammlung" (VVS) ist das oberste Organ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und wird alle fünf Jahre von den ca. 31.000 nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern in geheimer Briefwahl gewählt.
Aus den Reihen der Vertreterversammlung wird der Vorstand und der/die Präsident/in gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Die VVS fasst Beschlüsse zu den berufspolitischen Zielen und Maßnahmen der Architektenkammer. Sie beschließt die Satzung, die Wahlordnung, den Haushaltsplan und die Haushalts- und Kassenordnung, die Beitragsordnung, die Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der Kammereinrichtungen und das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss. Außerdem ist die Vertreterversammlung verantwortlich für die Bildung von Ausschüssen und deren ehrenamtliche Besetzung sowie für die Bildung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen.
Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Ihre Mitglieder sind in allen Funktionen, in die sie gewählt werden, ehrenamtlich tätig.
Die XII. Vertreterversammlung wurde im November/Dezember 2020 gewählt. Sie hat insgesamt 201 Mitglieder, die sich in folgende Fachrichtungen aufteilen:
XII. Vertreterversammlung der AKNW
Fachrichtungen | Zahl der Mitglieder |
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Architektinnen und Architekten: | 165 |
Innenarchitektinnen und Innenarchitekten: | 13 |
Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten: | 12 |
Stadtplanerinnen und Stadtplaner: | 11 |