Daten und Fakten

Die Titel "Architekt/in" bzw. "Innenarchitekt/in", "Landschaftsarchitekt/in" oder "Stadtplaner/in" sind gesetzlich geschützt und dürfen nur von Mitgliedern einer deutschen Architektenkammer geführt werden. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist mit derzeit über 32.000 Mitgliedern die größte der 16 Länder-Architektenkammern in Deutschland. 

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW ist der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der entsprechenden Fachrichtungen sowie der Nachweis über zwei Jahre berufspraktische Erfahrungen. Zudem unterliegen alle Mitglieder berufsständischen Regeln, die im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes sicher stellen, dass nur qualifizierte und verlässliche Personen diese Titel tragen. 

Aufgaben der Architektenkammer NRW

Die Architektenkammer ist im Baukammerngesetz des Landes Nordrhein-Westfalen als Körperschaft öffentlichen Rechts gesetzlich verankert. Seit ihrer Gründung 1970 ergreift sie in allen Bereichen des Planens, Bauens und Gestaltens der Umwelt die Initiative. Dabei wirkt sie in drei Richtungen:

  • Mitglieder: 
    Die Architektenkammer ist die Interessenvertretung ihrer Architekten und Stadtplaner. Für ihre Mitglieder stellt die Kammer außerdem ein umfassendes Angebot an Serviceleistungen bereit. Neben kontinuierlicher aktueller Information gehört dazu vor allem eine kompetente fachliche Beratung zu technischen und juristischen Fragen des Planens und Bauens sowie ein umfassendes Angebot zur Fort- und Weiterbildung.   
  • Interessierte Öffentlichkeit: 
    Die Architektenkammer setzt sich dafür ein, dass Architektur in Nordrhein-Westfalen auf hohem Niveau realisiert wird. Ob im Einsatz für städtebauliche Wettbewerbe, durch öffentliche Veranstaltungen und Diskussionen oder durch das Fortbildungsangebot an die Architekten: Im Fokus steht immer das Ziel, die Gestaltqualität unserer gebauten Umwelt positiv zu beeinflussen und das Thema Architektur und Baukultur im öffentlichen Gespräch zu halten.   
  • Politik und Verwaltung: 
    Als Vertretung der Architektenschaft macht sich die Kammer für die Interessen des Berufsstandes stark. Sie setzt sich auf politischer Ebene für optimale Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Architekten und Stadtplaner ein, wobei sie sowohl freischaffende als auch angestellte und beamtete Architekten vertritt. Über politische Gespräche, fachliche Stellungnahmen und einen intensiven Austausch mit den Bauverwaltungen von Kommunen und Land will die Architektenkammer erreichen, dass die Anliegen und berechtigten Interessen der nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten Gehör finden.

Die Mitglieder tragen ihre Kammer aus eigener Kraft: Alle Entscheidungsgremien arbeiten ehrenamtlich, die berufspolitische Arbeit und das Dienstleistungsangebot wird über Beiträge und Gebühren finanziert. Der Geschäftssitz der AKNW ist die ARCHITEKTENKAMMER. NRW im Düsseldorfer Medienhafen.

Die AKNW in Zahlen

Die Architektenkammer NRW hat gegenwärtig mehr als 32.000 Mitglieder und Junior-Mitglieder. Die Mitgliederstatistik gibt Aufschluss darüber, wie sich die Mitgliedschaft auf die Fachrichtungen verteilt. Die Kammermitglieder arbeiten sowohl freischaffend als auch als Angestellte oder Beamte.

Mit mehr als 32.000 Mitgliedern ist die Architektenkammer NRW die mit Abstand größte deutsche Architektenkammer und stellt rund ein Viertel der deutschen Architektenschaft (ca. 125.000). Besonders hoch ist die "Architektendichte" in Relation zur Einwohnerzahl in Köln (mehr als 3.000 Mitglieder), Düsseldorf (mehr als 2.200) und Aachen (1.250).

Wirtschaftliche Lage

Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Deutschland arbeiten in einem Beruf, der Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft verbindet. Der größte Teil der freischaffenden Mitglieder der Architektenkammer NRW ist in kleinteiligen Bürostrukturen mit vier oder weniger Mitarbeitern tätig. Der Markt ist eng besetzt, so dass viele Architekturbüros um ihre Existenz kämpfen müssen.

Die Architektenkammer NRW führt regelmäßig Strukturuntersuchungen durch, die Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in NRW geben. Die Situation der angestellten Architektinnen und Architekten wird mit einer regelmäßigen Gehaltsumfrage analysiert.

Wie hat Corona den Arbeitsalltag verändert? Wie gehen die Kolleginnen und Kollegen mit HOAI Preisdumping um? Haben die Kommunen in eine bessere Personalausstattung und in BIM investiert? – Diese und andere Fragen hat die Bundesarchitektenkammer Mitte 2021 den Kammermitgliedern aller Länder gestellt. Die umfangreiche Befragung unter den selbstständig tätigen und abhängig beschäftigten Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner in ganz Deutschland zeigt Aspekte des Berufsalltags, der Gründungsbereitschaft, der Personalsituation in der Bauverwaltung, der Arbeitsplatzgestaltung und der Digitalisierung auf. Die Ergebnisse: Die Pandemie hat das Arbeitsleben auch der Planerinnen und Planer verändert. Ebenso einschneidend war jedoch auch das HOAI-Urteil von 2020.

Allgemeine Anhaltspunkte zu Gehaltsstrukturen erhalten Sie über das Institut für Freie Berufe in Nürnberg:

www.ifb.uni-erlangen.de