AKNW fordert Erhalt des Wohnungsbauvermögens
Die Architektenkammer NRW hat sich auf Einladung des Landtagsbauausschusses Anfang Februar 2007 an einem Anhörungsverfahren beteiligt. In der Sache ging es um die Frage, ob man Überschüsse aus dem Wohnungsbauvermögen des Landes entnehmen dürfe, um diese Mittel die befristet für den nordrhein-westfälischen Grundstückfonds einzusetzen.
Der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch, vertrat gegenüber den Parlamentariern die Position, dass das Wohnungsbauvermögen als wichtiges Gestaltungsinstrument der Landespolitik für den Wohnungsbau und die Baukonjunktur in seiner Substanz unbedingt erhalten bleiben müsse. „Wir werden langfristig einen kontinuierlichen geförderten Wohnungsbau in NRW benötigen“, betonte Miksch.
Entnahmen aus dem Wohnungsbauvermögen zugunsten anderer Fördertatbestände müssten insofern die absolute Ausnahme bleiben. Der Rückfluss dieser Mittel müsse sicher gestellt sein. Keinesfalls dürfe mit der befristeten Inanspruchnahme von Mitteln des Wohnungsbauvermögens ein Präzedenzfall geschaffen werden.
Über die aktuelle Einzelfallbetrachtung hinaus brachte Miksch gegenüber den Mitgliedern des Bauausschusses den Vorschlag auf, den Substanzwert des Wohnungsbauvermögens von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen ermitteln zu lassen. Die differenzierte Position der AKNW zu den angesprochenen Sachfragen wurde von den Ausschussmitgliedern aller Fraktionen positiv aufgenommen.
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