LEG-Verkauf: Architektenkammer NRW mahnt langfristige Perspektiven an
Mit Skepsis hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die Entscheidung der Landesregierung zur Kenntnis genommen, die LEG als Ganzes in einem Bieterwettbewerb an einen Erwerber oder ein Erwerberkonsortium zu verkaufen. „Wir haben das Kabinett und Ministerpräsident Rüttgers mehrfach auf die Gefahren hingewiesen, die sich bereits mittelfristig aus städtebaulicher Sicht aus einem solchen Paketverkauf ergeben können“, erklärte der Präsident der Architektenkammer, Hartmut Miksch. Wichtig sei es nun, dass der zu findende Käufer nicht allein nach der Höhe seines Angebots, sondern auch nach seiner sozialen Grundausrichtung und seiner gesellschaftlichen Verantwortlichkeit beurteilt werde. „Ein Unternehmen wie die LEG braucht einen Eigentümer, der ein Interesse an einer langfristigen, gesunden Entwicklung der fast 100.000 Wohnungen glaubhaft darstellen kann“, fordert die Architektenkammer NRW. Dazu gehöre die Perspektive, dass die großen Stadtquartiere und Wohnsiedlungen der LEG auch nach dem Eigentümerwechsel dauerhaft saniert, stabilisiert und fortentwickelt werden - „im Interesse unserer Städte und der städtebaulichen Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt“, betont die Architektenkammer.
Grundsätzlich befürchtet die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, dass mit dem Verkauf der LEG an einen Großinvestor einzelne Quartiere unserer Städte langfristig Schaden nehmen könnten. Schon rein wirtschaftliche Erwägungen zeigten auf, dass die notwendigen Renditeziele von Finanzinvestoren sich nur dann verwirklichen ließen, wenn in den angekauften Wohnungsbeständen die Mieten angehoben und die Instandhaltungsaufwendungen reduziert würden, so die Argumentation. Weiterhin sei zu befürchten, dass das für die Bewirtschaftung notwendige Personal abgebaut werde und dass diejenigen Bestände, die hochwertig zu vermarkten sind, weiterverkauft werden.
Positiv beurteilte die Architektenkammer in ihrer Stellungnahme die sozialen Standards, deren Beachtung der Käufer der LEG-Wohnungen nach dem Beschluss der Landesregierung garantieren solle. In vielen Fällen werde die beabsichtigte Sozialcharta einen hohen Standard vorgeben; die Festschreibung auf zehn Jahre biete den Mietern aber allenfalls eine mittelfristige Gewähr.
Es bleibe zudem die Gefahr, dass soziale Elemente der Mieterförderung wie ein gezieltes Quartiers- und Belegungsmanagement, die Etablierung von Mieterbeiräten und soziale Jugend- und Freizeitprogramme gerade in den problematischen Stadtvierteln und Großsiedlungen mittel- bis langfristig von renditeorientierten Eigentümern nicht weiter finanziert würden. „Das Land NRW muss bei den anstehenden Verkaufsgesprächen diese Fragen unbedingt mit Priorität berücksichtigen“, mahnt der Präsident der Architektenkammer. „Ansonsten sehen wir die konkrete Gefahr, dass sich gerade die unattraktiven Wohnungsbestände aufgrund der zu erwartenden Vernachlässigung zu städtebaulichen und sozialen Problemgebieten entwickeln können.“ Damit würden die lobenswerten und engagierten Bemühungen vieler Städte und Gemeinden um die Stabilisierung und Funktionsfähigkeit der Stadtteile und Wohnquartiere unterlaufen.
Die Veräußerung von Wohnungen, die sich im Besitz von Kommunen oder Ländern befinden, hält die Architektenkammer NRW grundsätzlich für eine Maßnahme, die mit äußerster Vorsicht betrachtet werden müsse. Städtebau und Wohnungsversorgung seien Aufgaben, die einer verlässlichen, langfristigen Perspektive bedürften. Hartmut Miksch: „Soziale Standards und die Aufgabe, funktionierende Stadtquartiere im Interesse der Menschen in diesem Lande zu entwickeln und zu garantieren, enden nicht an der Wohnungstür!“
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