PPP-Abschied vom öffentlichen Bauherrn?
Fast 300 Teilnehmer konnte AKNW-Vizepräsident Reiner Fuest Ende Januar zu einer Tagung begrüßen, die sich der Verantwortung des öffentlichen Bauherren bei Public Private Partnership widmete. Die erste gemeinsame Veranstaltung der Kammer mit den kommunalen Spitzenverbänden setzte sich mit der Frage auseinander, ob bei PPP der Anspruch an Baukultur und architektonische Qualität aufgegeben wird oder wie auch bei dieser Beschaffungsvariante für staatliche und kommunale Bauten die städtebauliche, gestalterische und konstruktive Qualität gesichert werden kann
Stephan Keller, Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes, stellte eingangs eine bislang noch abwartende Haltung der Kommunen bei PPP-Projekten fest. Nur zwei bis drei Prozent der öffentlichen Bauaufgaben würden so vergeben, obwohl der Bund und die Länder die Kommunen mit Vereinfachungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen und mit Beratungseinrichtungen – den sogenannten task-forces - begleiteten. So meinte auch Heiko Theis, Geschäftsbereichsleiter des Portfoliomanagement der Stadt Dortmund, dass PPP kein Allheilmittel für klamme Kommunen sei: „PPP ist nicht aus sich heraus wirtschaftlich. Die Wirtschaftlichkeit muss in jedem Einzelfall untersucht werden.“ Sehr wohl aber benannte Theis zahlreiche Vorteile: Die Kommunen könnten sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, Haushaltsprobleme ließen sich lösen, und nach einer guten Vorbereitung komme man zu schnellen Ergebnissen.
Erfahrungen einer Kommune
Die wirtschaftlichen Vorteile von PPP hob Gunnar Koerdt, Bürgermeister der Stadt Bedburg, hervor. Er zeigte am Beispiel des Neubaus einer Hauptschule auf, dass die PPP-Realisierung nach seiner Erfahrung rund 10 % günstiger sein könne als die Eigenbauvariante. Auch wenn bei der Auftragsvergabe die Gestaltung lediglich mit 5 % gewertet wurde, zeigte sich Bürgermeister Koerdt von der Qualität der Schule überzeugt. „Kommen Sie nach Bedburg und schauen Sie sich das Ergebnis an“, lud er die Vertreter von Kommunen, die freischaffenden und im öffentlichen Dienst tätigen Architekten des Auditoriums ein. Die guten Erfahrungen in seiner Stadt veranlassten Koerdt, für jede Bauaufgabe eine Prüfungspflicht zu verlangen, ob ein Bauvorhaben auch in öffentlich-privater Partnerschaft durchgeführt werden könne.Architekturqualität als Vergabekriterium
Schon seit Beginn der 90er Jahre hat die Stadt Köln Erfahrung mit PPP-Projekten, der durch den großen Bedarf an Kindertagesstätten ausgelöst wurde. Engelbert Rummel, Leiter der kölnischen Gebäudewirtschaft, sah aktuell in PPP die Antwort auf die Herausforderungen der erforderlichen Schulsanierungen. Der erhebliche Sanierungs- und Bedarfsstau könne in vielen Städten nicht mehr mit den eigenen Personalressourcen abgearbeitet werden. Die Architekturqualität stelle ein Vergabekriterium dar, das die Stadt Köln vielfach mit 40 % gewichte; bei einer Gesamtschule in Köln-Rodenkirchen sei die Architekturqualität über einen vorgeschalteten Architektenwettbewerb sogar ausdrücklich eingefordert worden.
Auf Qualität legte auch Andreas Iding, Prokurist der Bielefelder Bauunternehmung Goldbeck Public Partner GmbH, großen Wert. Als großes mittelständisches Unternehmen betreibt Goldbeck als PPP-Anbieter in NRW zum Beispiel eine Dreifachsporthalle in Münster oder die neue Internationale Schule in Neuss. Prokurist Iding betonte die Chancen solcher Projekte für den Mittelstand. Immerhin seien die meisten der bislang realisierten Modelle von mittelständisch geprägten Unternehmen getragen worden, die ihrerseits regionale Partner als Nachunternehmer oder langfristige Dienstleister eingebunden hätten.
AKNW-Vorstandsmitglied Fritz Heinrich stellte mit Blick auf britische Erfahrungen fest: „Wer bei qualitätvoller Planung spart, der baut, finanziert und betreibt teuer.“ Heinrich forderte, die Architektenkompetenz sowohl seitens der Kommune als auch auf Seite des Unternehmerkonsortiums sicherzustellen. Die präzise und umfassende Beschreibung der gewünschten Qualitäten müsse die wesentliche Grundlage zur Entwicklung, Vergabe und Realisierung eines Projektes bilden. Allerdings bleibe die Definition der Anforderungen alleine immer unzureichend, wenn nicht eine genaue Prüfung und Wertung der Angebote innerhalb des Verfahrens erfolge. Für Bauaufgaben mit gewünschter hoher architektonischer Qualität sei ein PPP-Verfahren nur dann geeignet, wenn die fachkundige Bewertung im Rahmen eines Planungswettbewerbs sichergestellt werde.
Verantwortung des öffentlichen Bauherrn
Übereinstimmende Meinung bei der vom Moderator Tom Hegermann geleiteten Podiumsdiskussion: Der öffentliche Bauherr muss und kann seine Verantwortung auch in PPP-Verfahren wahrnehmen. Die Ziele müssen früh und klar beschrieben und fachkundig bewertet werden. Dann sollte mit PPP nicht das Ende architektonisch ansprechender Lösungen für öffentliche Bauaufgaben einhergehen. Und die meisten Teilnehmer waren sich einig: Die große Zeit für PPP-Projekte liegt noch vor uns.
Eine aktuelle Broschüre „Auswirkungen von PPP am Beispiel von Schulbauten“ über die Instrumente zur Sicherung baukultureller Qualität in PPP-Verfahren ist beim ILS Aachen erhältlich.
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