Wohnraumförderung attraktiver gestalten

Vorstand kritisierte in seiner Sitzung am 8. März den zu geringen Abruf von Fördermitteln in NRW

15. März 2022von Christof Rose

Eigentlich müssten wir in NRW etwa 22 000 öffentlich geförderte Wohneinheiten im Jahr realisieren, um die von der Bundesregierung vorgegebenen Wohnungsbauziele zu erreichen“, führte Präsident Uhing in die Ergebnisanalyse der Wohnraumförderung ein. Im Jahr 2021 wurde allerdings allenfalls ein Viertel davon erreicht; konkret wurden in NRW 957,1 Millionen Euro abgerufen – von möglichen 1,1 Mrd. Euro. Die Zahl der insgesamt neu entstandenen Wohneinheiten war mit 5239 WE im Vergleich zum Vorjahr rückläufig; gefördert wurden insgesamt gut 7000 WE. „Das ist eine bedenkliche Entwicklung, der gegengesteuert werden muss“, zeigte sich der Vorstand der Architektenkammer NRW am 8. März einig.

Dass der Kreis Steinfurt bei der Eigentumsförderung im Vergleich vorne lag, bestätigt nach Auffassung der Architektenkammer zudem die Befürchtung, dass hier eine Fehlsteuerung vorliegt, mit der dem Bauen in der Fläche – und der damit verbundenen weiteren Bodenversiegelung – unterstützt Vorschub geleistet wird. „Dreh- und Angelpunkt für mehr geförderten Wohnungsbau bleibt aber die Bodenfrage“, unterstrich Kammerpräsident Ernst Uhing. Hier werde die AKNW die Landtagswahl im Mai 2022 nutzen, um mit ihren Vorschlägen bei den nordrhein-westfälischen Parteien für neue Wege zu werben.

Positionspapier Gebäudeallianz Klimaschutz

Die AKNW engagiert sich mit ihrem Vorstandsmitglied Manfred Krick in der Gemeinschaftsaktion „Gebäudeallianz NRW für Klimaschutz“, in der u. a. auch die Ingenieurkammer-Bau NRW, BUND, DGB NRW, Deutscher Mieterbund NRW, Verbraucherzentrale sowie der VdW RW mitwirken. Im Vorfeld der Landtagswahl in NRW wird ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet, das in mehreren Punkten Maßnahmen für ein klimagerechtes Planen und Bauen einfordert, aber auch den Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft thematisiert sowie die Notwendigkeit, innovative Förderinstrumente zur Belebung des Wohnungsbaus aufzulegen und in der Förderung für mehr Planungssicherheit einzutreten. Dazu wird – mit Blick auf die Regierungsbildung nach der Wahl am 15. Mai – ein starkes Bauministerium mit den für die genannten Themenfelder zentralen Ressorts gefordert.

Denkmalschutzgesetz NRW: Stellungnahme

Einstimmig verabschiedete der Vorstand eine Stellungnahme zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes. „Wir erneuern unsere Kritik an der geplanten Verlagerung von Zuständigkeiten von den Denkmalämtern der Landschaftsverbände auf die Kommunen“, erklärte Kammerpräsident Ernst Uhing. Denn die allgemein anerkannte fachliche Kompetenz der Mittelinstanzen dürfe nicht ohne zwingenden Anlass geschmälert werden. Positiv äußerte sich die Kammer in ihrer Stellungnahme zur Einrichtung eines Landesdenkmalrats sowie eines regelmäßigen auszulobenden Landesdenkmalpreises NRW. „Es ist gut, wenn die denkmal-rechtlichen Verfahren gestrafft werden“, sagte NRW-Präsident Uhing. Zugleich müsse die Bedeutung des Schutzes des gebauten kulturellen Erbes immer wieder kommuniziert und in der Bestandsarbeit mit Leben gefüllt werden.

Lebenswerte Quartiere fördern

Zu einer Landtagsanhörung mit dem Thema „Lebenswerte Quartiere in Städten und Gemeinden“ verweist die AKNW in einer aktuellen Stellungnahme noch einmal auf die Bedeutung einer dreifachen Innenentwicklung sowie des klimagerechten Weiterbauens. „Wichtig ist, dass Bauleitpläne zunehmend mit perspektivischen Gesamtkonzepten verbunden werden“, betonte Stadtplaner Prof. Rolf-Egon Westerheide in der Vorstandsdiskussion der AKNW. Auch das Instrument städtebaulicher Wettbewerbe könne zur qualitätvollen Weiterentwicklung „lebenswerter Quartiere“ beitragen, so die AKNW.

Neue Stellplatzverordnung des Landes

Differenziert betrachtete der Kammervorstand den aktuellen Sachstand zur angekündigten Stellplatzverordnung des Landes. „Das Thema Individualverkehr in der Innenstadt müsste eigentlich grundsätzlich angegangen werden“, so der Tenor des fachlichen Austausches. Nach Überzeugung des AKNW-Vorstands werden die Kommunen gefordert sein, eigene Stellplatzsatzungen zu erstellen. „Es geht um ein unglaublich flächenrelevantes Thema“, bekräftigte Friedhelm Terfrüchte aus Sicht der Landschaftsarchitektur. „Die Verkehrswende muss kommen, und wir müssen immer wieder deutlich machen, dass die Stellflächen ein enormes Entwicklungspotenzial für die Kommunen darstellen.“ Wie Vorstandsmitglied Manfred Krick erläuterte, wird davon ausgegangen, dass die neue Stellplatzverordnung zum 1. Juli in Kraft treten wird.

Neues Baukammerngesetz

Am 14. März ist das neue Baukammerngesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. „Das ist ein Anlass zur Freude“, resümierte Präsident Ernst Uhing. Das neue „Grundgesetz der Architektenkammer“ bringe viele Vorteile für die Berufspraxis und schreibe das Berufsbild zeitgemäß fort. „Vor allem die Möglichkeit, schon Junior-Mitglieder aufnehmen zu können, ist ein Riesenfortschritt, um den Berufsnachwuchs frühzeitig in die berufspolitische und baukulturelle Arbeit einbeziehen zu können“, so die einhellige Überzeugung des Vorstands. 

Teilen via