Informationen zur Kammerwahl
Bei der Kammerwahl `25 sind alle 32.000 Mitglieder und 1200 Junior-Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des höchsten Gremiums ihrer berufsständischen Selbstverwaltung zu entscheiden. Alle fünf Jahre wählen die Architektinnen und Architekten, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Nordrhein-Westfalen ihre neue Vertreterversammlung, die auch "Architektenparlament" genannt wird. Die Vertreterversammlung entscheidet über die berufspolitischen Themen und Leitlinien der Kammer. Sie wählt den Vorstand, das Präsidium und die Fachausschüsse, entlastet den Vorstand und beschließt den Haushalt. Damit wird mit der Kammerwahl bestimmt, welche berufspolitische Richtung die Architektenkammer NRW in der kommenden Wahlperiode einschlägt.
Wie läuft die Wahl ab?
Die Wahl zur XIII. Vertreterversammlung findet zum ersten Mal hybrid statt, d.h. das Mitglied hat die Wahl zwischen einer postalischen und einer elektronischen Stimmabgabe. Dazu erhält jedes Mitglied auf postalischem Weg Wahlunterlagen. In den Wahlunterlagen enthalten sind neben Erläuterungen zur Stimmabgabe die Unterlagen für die Briefwahl und die Zugangsdaten für die Online-Wahl. Für den Fall einer doppelten Stimmabgabe gilt gem. § 29 c WahlO NRW die elektronische Stimme. Die Stimmabgabe muss bis zum letzten Wahltag, dem 3. Dezember 2025, bis 23:59 Uhr erfolgen. Für die Briefwahlstimme bedeutet dies, dass die ausgefüllten Stimmunterlagen spätestens am letzten Wahltag bis 23:59 Uhr in der Geschäftsstelle der AKNW – Zollhof 1, 40221 Düsseldorf – eingegangen sein müssen. Ein Eingang in den Postkasten reicht aus. Am 4. Dezember 2025 werden die Stimmen ausgezählt. Gem. § 32 I WahlO NRW soll das Wahlergebnis spätestens am fünften Tag nach dem Wahltag – also am 8. Dezember 2025 – festgestellt werden. . Gem. § 35 WahlO NRW ist das festgestellte Wahlergebnis unverzüglich zu veröffentlichen. Gem. § 37 Abs. 1 WahlO NRW kann jede oder jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahl beim Wahlvorstand anfechten. Der erste Tag der Veröffentlichung gilt als der erste Tag der Frist. Weitere Details des Ablaufs der Wahl entnehmen Sie bitte der WahlO NRW, weitere Termine der Terminübersicht.
Wie hoch ist die Wahlbeteiligung?
Bei den letzten Wahlen zur Vertreterversammlung 2020 nahmen 38,6 Prozent der Mitglieder ihr Stimmrecht wahr. Damit war die Wahlbeteiligung im Vergleich zu Quoten bei anderen Körperschaften recht hoch. Weiterhin gilt: Die berufsständische Selbstvertretung kann ihrem demokratischen Auftrag nur gerecht werden, wenn sie von möglichst vielen Mitgliedern des Berufsstandes aktiv getragen und unterstützt wird!
Wer wird gewählt?
Prinzipiell kann sich jedes AKNW-Mitglied zur Wahl aufstellen lassen. Wie dies zu erfolgen hat, ist vor allem in den §§ 16, 17 WahlO NRW geregelt. Eine Zugehörigkeit zu einem Verband oder einer Interesseninitiative ist nicht erforderlich. De facto werden aber die weitaus meisten Kandidatinnen und Kandidaten von den Architektenverbänden oder Interesseninitiativen vorgeschlagen. Der Gesetzgeber hat diese Konstruktion bewusst bei der Verabschiedung des NRW-Architektengesetzes 1969 so gewählt, um eine gewisse strukturelle Verzahnung der bewährten Arbeit der Initiativen und Verbände mit den Aktivitäten der Architektenkammer anzuregen. Demnach wählen die Mitglieder der Architektenkammer NRW ihre Kolleginnen und Kollegen und statten sie so mit dem Auftrag aus, ihre Interessen auf Landesebene zu vertreten.
Wo finde ich Informationen zu den Verbänden bzw. Kandidatinnen und Kandidaten?
Das ganze Jahr über bemühen sich die Architektenverbände, Interesseninitiativen und Listen darum, alle Kammermitglieder darüber zu informieren, für welche thematischen Schwerpunkte sie sich einsetzen und welche Inhalte sie im Rahmen ihrer Mitarbeit in der Architektenkammer NRW umsetzen möchten. Dafür nutzen sie u.a. das Deutsche Architektenblatt. Informationen zu den Wahlprogrammen finden sich in der Regel auch auf den Internetseiten der Verbände, Initiativen und Listen.
Übersicht über die Berufsverbände