HOAI 2021
Das Inkrafttreten der HOAI 2021 am 01.01.2021 markiert den Endpunkt einer seit 2015 andauernden Auseinandersetzung mit der EU-Kommission über die Vereinbarkeit der HOAI-Mindest- und Höchstsätze mit europäischem Recht. Nun steht fest: Die bewährte HOAI wird auch künftig als verlässliche Orientierung zur Kalkulation angemessener Honorare für Architekten und Ingenieure zur Verfügung stehen. Die HOAI 2021 gilt für alle Architekten- und Ingenieurverträge, die ab 01. Januar 2021 geschlossen werden.Die Testausgabe gibt einen schnellen Überblick über die in Kraft getretenen Änderungen zu verschaffen. Zu diesem Zweck ist die amtliche Begründung zur HOAI sowie das zugrundliegende ArchLG mit Begründung in dieser Ausgabe enthalten.
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