Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen arbeitet nach dem Prinzip der berufsständischen Selbstverwaltung. Das heißt: Die Mitglieder tragen ihre Kammer aus eigener Kraft. Alle Entscheidungsgremien sind ehrenamtlich tätig und werden alle fünf Jahre von den Mitgliedern in Urwahl neu bestimmt. Die Kandidaten werden von Verbänden aufgestellt. Hier finden Sie weitere Informationen.