Unser Büro würde gerne die Fußballmannschaft meines Sohnes sponsern und hierzu unseren Büronamen auf die Trikots der Mannschaft aufdrucken lassen. Ist diese Werbung zulässig?
Die berufsordnungsrechtliche Beurteilung, wann ein Fall unzulässiger Werbung vorliegt, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich liberalisiert. Zulässig ist eine sachliche, überprüfbare Information zu Existenz und Tätigkeitsfeld, d.h. Büroname, Anschrift und Kontaktdaten als selbstfinanzierte Aufschrift (Sponsoring) auf verschiedensten Werbeträgern, z.B. auch auf Trikots oder auf eigenen oder fremden Fahrzeugen. Unzulässig ist dagegen eine unsachliche, auf subjektiver Selbsteinschätzung beruhende, übertriebene „anpreisende“ oder gegen das allgemeine Recht verstoßende Werbung.
Weitere Informationen und Auslegungshilfen finden Sie im folgenden Praxishinweis:
PH 22 - Werbung - (AKNW-Praxishinweis / PDF)